Immobilien-Rundschau So leicht wird die Immobilie "illegal"

Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten.

Frank Müller gehört mit seinem Büro „fmi“ zu den größten Maklern in Wuppertal. Er stützt sich auf mehr als 25 Jahre Erfahrung am lokalen Markt und verfügt über mehrere nationale und internationale Qualifikationen in der Immobilienwirtschaft.

Foto: fmi

Heute: Frank Müller über die Folgen nicht genehmigter Um- und Ausbauten oder nicht vorgesehener Nutzungen.

Auch bei geringfügigen Änderungen an einer Immobilie kann diese ohne behördliche Genehmigung schnell "illegal" werden. Nachfolgend einige typische Beispiele.

Einer der "Klassiker" ist der nachträgliche Dachgeschossausbau. Die Räume dort bieten sich häufig geradezu an, den knapp gewordenen Wohnraum zu erweitern. Es folgt dann der Einbau von Dachflächenfenstern, möglicherweise Dachgauben, die Innendämmung und zum Schluss der Innenausbau. Sofern die ursprüngliche Baugenehmigung des Hauses dies nicht vorgesehen hat oder diese längst abgelaufen ist, kann der Dachausbau ein "Schwarzbau" sein. Unter Umständen wird die Baubehörde den Rückbau verlangen. Für Kellerflächen, die zu Wohnzwecken ausgebaut werden, gilt dies analog.

Auch das kleine Büro im Hause wird manchmal überflüssig und zu Wohnraum umgebaut. Auch dies ist genehmigungspflichtig, wenn die Fläche im Hause in der Baugenehmigung als "Büroeinheit" genehmigt war.

Ladenlokale werden häufig als Büroräume, Friseursalons, Praxisflächen oder ähnliches vermietet. Auch diese Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig. Diese Zustimmung wird häufig nur unter erheblichen Auflagen erteilt. Meist muss der Brandschutz verbessert werden, möglicherweise auch der Schall- und Wärmeschutz, und nahezu immer müssen PKW-Stellplatzflächen nachgewiesen werden.

Auch Balkone oder Wintergärten werden nicht selten ohne Genehmigung errichtet. Gleiches gilt für Terrassenflächen auf Anbauten. Diese lösen beispielsweise Abstandsflächen aus. Hier prüft die Baubehörde ob der Nachbar einverstanden ist, wenn diese unterschritten werden.

Garagen dürfen zu keinen anderen Zwecken genutzt werden als zum Abstellen von Fahrzeugen. Wer sich hier seine kleine Werkstatt oder einen Hobbyraum anlegt, handelt an der genehmigten Nutzung vorbei.

Aus einer großen Wohnung zwei abgeschlossene kleinere Wohnungen zu machen bedarf auch der behördlichen Genehmigung. Hier wird unter anderem der Brandschutz genau geprüft.

Die "Bürgerberatung Bauen" der Stadt Wuppertal hilft unkompliziert bei Beantwortung der Frage weiter, ob ein Vorhaben genehmigungsfrei ist oder nicht. "Einfach machen" kann teuer werden. Übrigens schauen die Versicherungen im Schadensfall auch gelegentlich genauer hin, ob alles seine Ordnung hat. Bei schweren Versäumnissen mit schweren Folgen (etwa wenn es Brandopfer gibt) ist auch der Staatsanwalt sehr daran interessiert herauszufinden, ob den Hauseigentümer eine Mitschuld trifft ...