Immobilien-Rundschau Grunderwerbsteuer: Wofür ist sie fällig?

Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten. Heute: Frank Müller mit wichtigen Tipps zur Grunderwerbssteuer.

Frank Müller gehört mit seinem Büro „fmi“ zu den größten Maklern in Wuppertal.

Foto: Bettina Osswald

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent des Kaufpreises. In Grenzen gibt es Möglichkeiten, diese legal etwas zu reduzieren.

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich am beurkundeten Kaufpreis für das Grundstück und das Gebäude. Bei Erwerb eines Grundstücks, das der Verkäufer noch mit einem Haus oder einer Wohnung bebaut (Kauf von einem Bauträger), werden auch die Baukosten grunderwerbsteuerpflichtig. Sollte man auf den Gedanken kommen, den Grundstückskaufvertrag notariell, den Bauvertrag (aus einer Hand vom Verkäufer) jedoch privatschriftlich zu schließen, ist das eine denkbar schlechte Idee. Der Kaufvertrag wird dadurch fast immer nichtig. Grunderwerbsteuer sparen lässt sich nur, in dem man möglichst viele Gewerke der Leistungspalette des Bauträgers entzieht und in Eigenregie mit anderen Unternehmen ausführen lässt oder selbst ausführt (zum Beispiel Malerarbeiten, Bodenbeläge, eventuell Fenster etc.)

Wer eine gebrauchte Eigentumswohnung erwirbt, sollte sich informieren, wie hoch der Anteil dieser Wohnung an der Instandhaltungsrücklage ist. Dieser Betrag sollte dann im Kaufvertrag festgehalten werden, weil für die Instandhaltungsrücklage keine Grunderwerbsteuer zu zahlen ist – immerhin sind so beispielsweise 650 Euro gespart, wenn der Rücklagenanteil für diese Wohnung 10.000 Euro beträgt.

Wird im Haus befindliches Inventar vom Verkäufer übernommen, unterliegt dieses ebenfalls nicht der Grunderwerbsteuer. Es ist sinnvoll ein Inventarverzeichnis als Anlage zum Kaufvertrag zu nehmen und die übernommenen Gegenstände dort einzeln mit einem zugeordneten Preis aufzuführen. Dieser muss natürlich angemessen sein. Wenn alte Küchenstühle und die Eckbank für 5.000 Euro verkauft werden, wird die Finanzverwaltung mit Sicherheit argwöhnisch. Zum Inventar können Küchenmöbel, Kaminöfen, Saunen, Mobiliar und ähnliches gehören.

Bei maßgefertigten Einbauküchen ist umstritten, ob diese mit dem Gebäude verbunden sind oder nicht. Normale Küchenzeilen, die entnommen und überall wieder so aufgebaut werden können, unterliegen jedoch nicht der Grunderwerbsteuer. Garagen, Carports und Gartenhäuser sind dagegen fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden und somit nicht geeignet, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren.