Ab dem 1. Januar 2023 Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten entfallen

Wuppertal · Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann ab dem 1. Januar 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit.

Symbolbild.

Foto: AlexanderStein

Am 2. Dezember hat der Bundestag beschlossen, die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten zu streichen. Das ermöglicht einen flexibleren Renteneintritt und verringert den Verwaltungsaufwand bei der Einkommensanrechnung.

Bei Erwerbsminderungsrenten wird es allerdings weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze geben. Diese kann jedoch im Einzelfall auf bis zu 35.650 Euro pro Jahr steigen. Weitere Informationen dazu gibt es am kostenfreien Servicetelefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.