Corona-Pandemie Digitale Endgeräte nun auch über Wuppertaler Jobcenter

Wuppertal · Auf Basis eines Bundesprogramms kann der örtliche Schulträger Mittel beim Land NRW abrufen, um insbesondere Kinder von einkommensschwachen Familien mit digitalen Endgeräten (Tablet, Laptop, PC) für den Online-Unterricht auszustatten. Die Schulen in Wuppertal sind zwar versorgt worden, jedoch noch nicht im vollen Umfang.

Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Jobcenters in Wuppertal.

Foto: Jobcenter

Dies führte in der Vergangenheit in Einzelfällen zu Problemen, weil keine befriedigende gesetzliche Grundlage zur Finanzierung dieser Geräte über das Jobcenter (SGB ll) gegeben war. Die Situation hat sich nun durch eine Klärung auf Bundesebene für Leistungsbezieherinnen und -bezieher des Jobcenters verändert. Schülerinnen und Schüler, deren Schulen noch nicht mit den notwendigen Leihgeräten ausgestattet sind, können künftig einen entsprechenden Zuschuss beim Jobcenter beantragen. Pro Schülerin bzw. Schüler sind ein Zuschuss bis zu 250 Euro (Tablett, PC, Laptop, Zubehör) und weitere 100 Euro für einen Drucker vorgesehen.

„Wir begrüßen es sehr, dass es diese Entscheidung nunmehr auf Bundesebene geben hat. Besonders für Kinder aus Familien, die auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen sind, ist diese Hilfe dringend erforderlich“, so Sozial- und Schuldezernent Dr. Stefan Kühn. Auch Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Jobcenters in Wuppertal, freut sich über die Klärung auf Bundesebene: „Wir hätten uns sehr gewünscht, dass diese Entscheidung wesentlich früher getroffen worden wäre, sind aber jetzt froh, eine klare Basis für eine Förderung zu haben.“ Auch weitere Hilfen hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen. Erwachsene Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger erhalten eine einmalige Sonderzahlung von 150 Euro, Familien einen einmaligen Kinderbonus über 150 Euro pro Kind.