Am Montag in der Region Landwirte-Protest: Störungen im Berufsverkehr erwartet

Wuppertal · Die Polizei im Kreis Mettmann rechnet für Montag (8. Januar 2024) damit, dass es durch die angekündigten Versammlungen der Landwirte zu Verkehrsstörungen in der Region kommt. Davon sind dann auch Pendlerinnen und Pendler aus Wuppertal betroffen.

Es kann zu zeitweisen Sperrungen kommen.

Foto: Christoph Petersen

„Nach aktuellem Planungsstand ist davon auszugehen, dass ab den frühen Morgenstunden mehrere Traktorkonvois im Kreis Mettmann unterwegs sein werden“, heißt es. Bis Freitagmittag (5. Januar) waren drei Versammlungen offiziell angemeldet.

Demnach treffen sich bereits um 6:30 Uhr bis zu 120 Landwirte mit ihren Traktoren in Langenfeld, anschließend sollen an mehreren Autobahnauffahrten im Stadtgebiet Kundgebungen stattfinden. „Mit erheblichen Beeinträchtigungen im Berufsverkehr sowie bei den Auffahrten auf die Autobahnen ist zu rechnen“, so die Kreispolizei.

Ebenfalls in den frühen Morgenstunden soll sich, so der momentane Stand, ein Traktorkonvoi mit bis zu 40 angemeldeten Fahrzeugen am Breitscheider Weg in Ratingen-Lintorf in Bewegung setzen, um zu einer Kundgebung über Düsseldorf nach Köln zu gelangen. Ein weiterer Konvoi soll von der Straße Zur Fliethe in Wülfrath starten und von dort durch Erkrath und Mettmann durchs Kreisgebiet fahren.

„Aufgrund der zu bewältigenden Anfahrtswege der Landwirte mit ihren Traktoren ist davon auszugehen, dass es bereits vor 6:30 Uhr zu ersten Verkehrsstörungen auch in anderen Bereichen des Kreisgebietes kommen kann“, kündigt die Polizei an.

Sie stellt klar, „dass je nach Teilnehmerzahl und der gefahrenen Geschwindigkeiten mit zum Teil massiven Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden muss. Man sei „im Einsatzraum präsent“ und werde „für die Sicherheit im Verkehrsraum“ sorgen. Dazu werde man „stellenweise verkehrsregelnd eingreifen müssen – dazu wird es auch zu kurzfristigen Straßensperrungen kommen“.

Man sei jedoch „bemüht, mögliche Verkehrsstörungen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig den Versammlungsteilnehmern eine ebenfalls störungsfreie und vor allem sichere Ausübung ihres Versammlungsrechtes zu ermöglichen.“

(red/jak)