„Diese umweltfachlichen Arbeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, die durch die Baumaßnahme zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (hier: Fauna) ermitteln zu können und die erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen zu planen“, so die „Straßen.NRW“-Regionalniederlassung Rhein-Berg. Die Kartierungsarbeiten dauern voraussichtlich bis in den Winter 2022/23.
Die betroffenen Grundstückseigentümer oder -pächter werden deshalb gebeten, den Kartierern des vom Landesbetrieb beauftragten Gutachterbüros für die faunistischen Untersuchungen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Fische und Rundmäuler) den Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren.
Das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sieht in Paragraph 37a eine Verpflichtung zur Duldung seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstiger Nutzungsberechtigter (z.B. Pächter) vor.
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