Neues Denkmalschutzgesetz Umbau Werth wird teurer und beginnt später
Wuppertal · Die Wuppertaler Stadtverwaltung will aus den Erfahrungen mit dem neuen Denkmalschutzgesetz bei der Sanierung der Elberfelder Innenstadt für die Neugestaltung in Barmen lernen. Im Werth soll die Umsetzbarkeit der Planung vor Veröffentlichung der Ausschreibung überprüft und der Umfang der notwendigen archäologischen Arbeiten vorab besser abgeschätzt werden.
Das Verkehrsressort will demnach in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz vorab so genannte „Suchschachtungen“ beauftragen. Durch sie soll punktuell festgestellt werden, wie exakt die vorhandenen historischen „Urkarten“ der 1738er und 1830er Jahre die tatsächliche Lage der alten Bebauung darstellen und in welchem Umfang sich diese tatsächlich noch im Boden befindet. Durch diesen Erkenntnisgewinn soll dann für den gesamten Werth abgeschätzt werden, wo sich Bodendenkmäler befinden und wie diese bei der Umgestaltung des Werth berücksichtigt werden müssen.
Hintergrund ist eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes aus dem vergangenen Jahr. Diese legt fest, dass Bodendenkmäler als Quellen der Forschung nicht gefährdet werden dürfen. Im Werth vermuten die Expertinnen und Experten Fundstücke aus der Zeit der Industrialisierung und, westlich vom Rathaus, womöglich sogar aus dem Mittelalter. Solche Funde müssen dokumentiert und je nach Bedeutung unverändert im Boden belassen werden.
Zusätzliche Kosten von mindestens 1,5 Millionen Euro
Die Konsequenzen des neuen Gesetzes sind laut Verwaltung weitreichend: „Auf Basis der Erfahrungen in Elberfeld, sind nach aktuellem Kenntnisstand circa 300 Arbeitstage für die archäologische Baubegleitung im Falle entsprechender Funde zur Dokumentation zu veranschlagen. Zusätzliche Kosten: mindestens 1,5 Millionen Euro bei 7 Millionen Euro Gesamtkosten. Der verschobene Zeitplan und die Frage, ob diese durch das Landesgesetz ausgelösten Kosten förderfähig sind, ist noch mit dem Fördergeber zu klären.“
Förderzeitraum bis Ende 2026 bleibt haltbar
Sollten an kritischen Punkten historische Strukturen gefunden werden, die erhalten werden müssen, könnte dies sogar die Umsetzung der Pläne in Frage stellen. Denn der Sieger-Entwurf für den Werth mit dem Titel „Kultur-Teppich Barmen“ sieht neben 8.000 Quadratmetern neuem Natursteinpflaster auch 39 hohe Leuchtmasten und sechs Bäume vor, die Platz im Boden brauchen.
Die Planungen sollen daher vor Sanierungsbeginn mit den Ergebnissen der „Suchschachtungen“ abgeglichen werden. Ein Baubeginn noch in diesem Jahr ist dadurch ausgeschlossen. Planung und Ausschreibung können anschließend für das Jahr 2024 auf den Weg gebracht werden. Bei den Arbeiten selbst und der Dokumentation möglicher Bodendenkmäler sollen alle Beschleunigungsmöglichkeiten durch parallele Baustellen genutzt werden, um so die Zeitschiene der Sanierung im Rahmen des Förderzeitraums – ausgehend von einer dreijährigen Bauzeit – bis Ende 2026 halten zu können.
OB Schneidewind im Gespräch mit dem Land
Oberbürgermeister Uwe Schneidewind hat das Thema bei Ministerin Ina Scharrenbach adressiert und möchte im Juni ein orientierendes Gespräch mit den Fachleuten des Landes führen. „Es geht mir darum, die widerstreitenden Interessen abzuwägen und die praktische Umsetzung des Gesetzes vor Ort so pragmatisch wie möglich handhaben zu können“, betont Schneidewind. „Die Handlungsprogramme für unsere Innenstädte werden durch das Land umfassend gefördert, weil sie existenziell sind. Natürlich hat auch die Dokumentation und Bewahrung unserer Geschichte ihre Bedeutung. Der Blick auf historische Gemäuerreste darf aber nach meiner Überzeugung die notwendige Entwicklung zu attraktiven, zukunftsfähigen Innenstädten nicht unverhältnismäßig behindern.“
Arbeiten deutlich effektiver abwickeln
Verkehrsdezernent Frank Meyer informierte am Donnerstag (1. Juni 2023) die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen über das Vorgehen: „Durch die gestiegenen Denkmalschutz-Auflagen werden auch am Werth Mehraufwand und Verzögerungen unvermeidbar sein. Aber wir sind zuversichtlich, dass wir mit dem Instrument der Suchschachtungen die Folgen besser abschätzen und damit die Bauarbeiten auch deutlich stringenter und effektiver abwickeln können als das in Elberfeld möglich war, wo uns die Gesetzesänderung ja mitten in der bereits laufenden Ausschreibung ereilt hat.“