Urteil vor dem Landgericht Buhtz-Stiftung: 25.000-Euro-Spende geht zurück
Wuppertal · Das ehemalige WSV-Verwaltungsratsmitglied Dieter Schauf erhält seine 25.000-Euro-Spende an die Horst-Buhtz-Stiftung zurück. Das hat das Wuppertaler Landgericht am Dienstag (15. Mai 2018) entschieden.
In dem Urteil bezeichnete es die von dem Unternehmer gesetzte Frist bis zum 30. September 2017, bis zu der die Stiftung gegründet werden sollte, als zulässig. Der Unternehmer hatte seine Spende auf der Jahreshauptversammlung des Fußball-Regionalligisten Wuppertaler SV im Frühjahr 2017 angekündigt und dann im April angewiesen. Und zwar, da die Stiftung noch nicht bestand, auf das Konto eines anderen Verwaltungsratsmitglieds, das Schauf später persönlich auf zunächst 12.500 Euro verklagte, als die Summe nicht zurückfloss.
Die Rücknahme einer Schenkung sei zulässig, heißt es in dem Urteilsspruch. Die erstmals 2014 angekündigte Gründung der Stiftung war mehrfach verschoben worden. Schauf hatte auf der Jahreshauptversammlung 2018 nicht mehr für den Verwaltungsrat, der ihn nach heftigen Konflikten von Sitzungen ausschließen wollte, kandidiert.
Der WSV hatte am Dienstagmorgen (15. Mai) in einer Medienmitteilung erklärt, die 25.000 Euro seien auf ein Treuhandkonto von Schaufs Anwalt überwiesen worden. Schauf kündigte nach dem Urteilsspruch an, das Geld nun für andere Zwecke zu spenden. Offen ist noch, wer die Verfahrenskosten trägt — der Verein oder die Stiftung.