Todesfall in der Sporthalle Hesselnberg Eltern wollen Schadenersatz und Schmerzensgeld
Wuppertal · Mehr als elf Jahre ist es her, dass der anderthalbjährige Emil in der Sporthalle am Hesselnberg von einem nicht ausreichend befestigten Süßigkeiten-Automaten erschlagen wurde. Der Fall machte überregional Schlagzeilen. Das Strafverfahren gegen den Automaten-Hersteller endete mit einem Freispruch. Jetzt fordern die Eltern Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Stadt Wuppertal.
Der kleine Emil und sein Papa kamen gerade vom Kinderturnen. Der herbeigerufene Notarzt konnte nicht mehr helfen, nachdem der Süßigkeiten-Automat im Foyer der Sporthalle auf den Anderthalbjährigen gefallen war. Das Kind starb kurz darauf im Krankenhaus. Für die Eltern brach eine Welt zusammen. Man kann sich den Schmerz nicht vorstellen, von dem ihr Leben seither bestimmt ist. Vermutlich haben sie deshalb gezögert, die Stadt zivilrechtlich zu verklagen. Zweimal war man ihnen mit der Abgabe einer Verjährungsverzichterklärung entgegengekommen. Das Geschehen im Herbst 2008 wäre sonst im rechtlichen Sinne längst verjährt gewesen.
Den städtischen Verantwortlichen darf man zu Gute halten, dass man die Eltern inmitten ihrer Trauerbewältigung nicht zur Eile gedrängt hat. Sie brauchten die elf Jahre, um den Tod ihres Kindes in finanzieller Hinsicht verhandeln zu können. Der jetzt damit befasste Zivilrichter räumte ein, dass es noch Fristen gegeben habe, innerhalb derer die Eltern nicht schnell genug reagiert hätten. Und dennoch stellte er unmissverständlich klar, dass die Kammer die Verkehrssicherungspflicht für den Automaten bei der Stadt sieht. Dort hatte man offenbar damit argumentiert, dem Hausmeister eine solche Verpflichtung nicht übertragen zu haben. Aus Sicht der Kammer spreche diese Tatsache die Stadt dennoch nicht davon frei, für den sicheren Stand des Automaten sorgen zu müssen.
Der Automaten-Aufsteller selbst war seinerzeit im Strafverfahren freigesprochen worden. Die Ermittlungsakte sei bereits vernichtet. Darin soll von einem Stahlseil gesprochen worden sein, mit dem der Automat an der Decke der Sporthalle gesichert gewesen sei. Dazu der Zivilrichter: „Das ist aus Sicht der Kammer erkennbar eine Bastellösung.“ Der Automat hätte an der Rückwand befestigt werden müssen.
Ungeachtet vorausgegangener Strafverfahren hat eine Zivilkammer die Beweislage zu klären. Gab es bereits Hinweise darauf, dass der Automat nicht mehr standsicher war? Hätte man täglich daran rütteln müssen? Was ist überhaupt noch aufzuklären?
Der Zivilrichter regte eine gütliche Einigung an. Die Eltern hatten jeweils 5.000 Euro Schmerzensgeld und 7.000 Euro Schadensersatz gefordert. Darin enthalten sind die Beerdigungskosten – ein Ausgleich dafür, dass der Vater zwischenzeitlich arbeitsunfähig war. Sie müssen sich nun überlegen, ob sie mit dem von der Kammer vorgeschlagenem Viertel der geforderten 17.000 Euro leben können. Worauf auch immer man sich bis zum Verkündungstermin am 6. März einigt: Es dürfte nur ein schwacher Trost sein.