Mögliche Gesetzesänderung CDU: Erhöhung der Müllgebühren verhindern
Wuppertal · Die Wuppertaler CDU spricht sich dafür aus, eine Erhöhung der Müllgebühren durch eine Gesetzesänderung zu verhindern.
Die derzeit zur Beratung im Bundestag vorliegende Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes könnte auch eine Kohlendioxidabgabe für Müllverbrennungsanlagen zu Folge haben, sofern das Gesetz wie geplant durch den Bundestag nach der Sommerpause verabschiedet werde und in Kraft trete. Damit drohe den Wuppertalerinnen und Wuppertalern eine Erhöhung der Müllgebühren, so die CDU.
„Die Bundesregierung möchte durch die Abgabepflicht in der Gesetzesnovelle Mehreinnahmen in Höhe von etwa 900 Millionen Euro generieren. Dies passiert dann allerdings auf den Schultern der ohnehin schon stark durch Preisanstiege im Energiesektor und durch die hohe Inflationsrate belasteten Bürgerinnen und Bürger“, kritisiert der CDU-Fraktionsvorsitzende Ludger Kineke. „Denn die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen werden diese Abgaben mit großer Sicherheit an ihre Kunden – private Haushalte wie gewerbliche Kunden – weitergeben müssen. Diese Gesetzesnovelle kommt zur Unzeit. Überall haben Bürgerinnen und Bürger aktuell immense Preissteigerungen zu verkraften. Wir erwarten, dass die Ampel-Regierung hier noch einmal nachjustiert.“
Thomas Hahnel-Müller, umweltpolitischer Sprecher und Mitglied in der Verbandsversammlung „EkoCity“: „Grundsätzlich soll das BEHG Treibhausgasemissionen verursacherbezogen verteuern, um so Anreize zur CO2-Minderung zu setzen. Solche Potenziale bestehen bei der Abfallverbrennung aber gerade nicht. Die Verbrennung von Abfällen, die nicht recycelt werden können, ist nicht mit der Nutzung fossiler Brennstoffe vergleichbar. Denn sie zielt auf die Zerstörung von Schadstoffen, die Hygienisierung von Abfällen und die Reduktion des Abfallvolumens“
Zudem werde, speziell in der Wuppertaler Anlage, „durch die Speisung des Fernwärmenetzes und damit die Vermeidung vieler sonst notwendiger fossil betriebener Heizanlagen bilanzmäßig bereits eine sehr effiziente CO2-Minderung betrieben. Die Gesetzesnovelle dient hingegen vor allen Dingen der Generierung von Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt und damit leider im Hinblick auf die Müllverbrennungsanlagen weniger dem Umweltschutz.“