Wuppertaler Amtsgericht Stalking oder Rosenkrieg?
Wuppertal · Eine Frau (40) hat ihren Ex-Partner wegen Stalkings angezeigt. Der 51-Jährige sieht sich seinerseits als Opfer einer „toxischen“ Beziehung und gründete eine entsprechende Selbsthilfegruppe. Nun saßen sich beide im Wuppertaler Amtsgericht gegenüber.
Hier muss nun vor allem eine Frage geklärt werden: War es Stalking, also im juristischen Sinne eine Nachstellung, mit strafrechtlichen Konsequenzen für den Angeklagten? Oder ist hier eher ein „Rosenkrieg“ aus dem Ruder gelaufen, mit dem sich üblicherweise Familiengerichte befassen.
Eines steht fest: Die Gemengelage in dieser Sache ist kompliziert. Dass es eine On-off-Beziehung war, sagen beide. Man habe sich „gefühlt 100 Mal getrennt“, sagt er. Sie zeigt ihn erstmals wegen Stalking an, als eine Visitenkarte mit Liebesbotschaften an ihrem Scheibenwischer klemmt. Blumen hat er ihr auch noch geschickt, er sagt, da seien die Gefühle mit ihm durchgegangen.
Es folgen E-Mails von ihm an ihren Arbeitgeber, das Erzbistum Köln. Einmal geht es um die Taufe des gemeinsamen Sohnes, der er nicht zugestimmt haben will. Ein anderes Mal bezichtigt er sie, Büromaterial „geklaut“ zu haben. Später stellt sich heraus: Das Büro wurde aufgelöst, sie durfte die Sachen mitnehmen. Sie wirft ihm vor, dem Sohn den Satz „Fass mir nicht an den Penis“ antrainiert zu haben. Das soll der Junge in der Kita gesagt haben, sie habe sich dort erklären müssen. Er fragt bei der Kita nach, dort weiß man von nichts. Dann schreibt er wieder an ihren Arbeitgeber, in Kopie geht die Mail auch immer an ihr Büro. Dass sie ihren Kollegen und Vorgesetzten ständig ihr Privatleben habe ausbreiten müssen, das habe es zuvor noch nie gegeben.
Irgendwann will sie nach Holland in den Urlaub fahren, wegen einer Lebensmittelvergiftung schickt sie ihre Mutter und ihre Schwester mit dem Sohn an den Strand. Dort soll dann der Angeklagte aufgetaucht sein, sie zeigt ihn ein weiteres Mal wegen Stalkings an. Die dritte Anzeige folgt kurz darauf: Sie will zu einer Lesung in Köln, als ihr Ex „zufällig“ im Parkhaus neben ihr einparkt. Sie bekommt noch im Saal eine Panikattacke. „Ich dachte, ich müsste sterben“, sagt sie nun vor Gericht.
Sie geht zum „Weißen Ring“ und holt sich Hilfe beim Verein „Frauen helfen Frauen“. Dort rät man ihr dazu, die letzte Anzeige am Tag vor der Abreise zu einer Mutter-Kind-Kur zu stellen, damit er sie nicht mehr belästigen kann. Wirklich getroffen habe sie aber, dass ihr Ex eine Selbsthilfegruppe gegründet hat, um sich mit Opfern „toxischer Beziehungen“ auszutauschen.
Der Angeklagte erzählt dem Gericht eine andere Geschichte, er spricht von stetigen Kontaktaufnahmen durch seine Ex, auch noch nach der ersten Anzeige. Er legt dem Gericht E-Mails und Chat-Protokolle vor, aus denen unter anderem hervorgehen soll, dass seine Ex-Partnerin eifersüchtig gewesen sein soll, weil er mit einer Bekannten im Urlaub gewesen sei. Als er sich ein Tattoo mit drei Ringen für seinen Sohn, seine Tochter und seine Mutter habe stechen lassen, soll sie sich darüber beschwert haben, dass sie auf seiner Prioritätenliste erst danach kommen würde. Amtsrichter Markus Adams liest aus den E-Mails vor, an das Geschriebene will sich die Frau nicht mehr erinnern können. „Ich war damals richtig krank“, sagt sie. Sie habe nicht schlafen können, noch immer sei sie wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung.
Der Angeklagte will nun weitere Chat-Protokolle vorlegen. Richter Markus Adams stellte derweil klar: „Wenn es nach der Anzeige wegen Stalkings noch gegenseitige Kontaktaufnahmen gegeben hat, in denen es nicht um das gemeinsame Kind ging, kann man nicht von ‚Nachstellen’ sprechen.“ Der Prozess wird fortgesetzt.