"Ein Kunde der Stadtwerke, der privat einen solchen Anruf erhielt, wollte sich dies nicht gefallen lassen und meldete den Vorfall bei der Bundesnetzagentur", so die Stadtwerke. "Über den Anbieter hatten sich mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Netzagentur beschwert. Bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens hat es allerdings über zwei Jahre gedauert."
Werbeanrufe sind nur dann erlaubt, wenn der oder die Angerufene zuvor in die telefonische Kontaktaufnahme eingewilligt hat.