Vor Gericht: Chaos im Kiosk
Wuppertal · Er hatte einen Hammer gegen zwei Polizisten erhoben; die Beamten hatten sogar ihre Dienstpistolen gezogen, um mit ihm fertig zu werden. Nun hat ein 40-jähriger Kioskbetreiber vor dem Landgericht schweren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zugegeben.
Damit nahm er sieben Monate Bewährungsstrafe aus einem früheren Urteil des Amtsgerichts Wuppertal an, gegen das er zunächst Berufung eingelegt hatte. Damit verbunden ist eine Zahlung von 400 Euro an die Landeskasse und ein Deeskalations-Training.
Tatort im Juli vergangenen Jahres war das Büdchen des Mannes in Barmen. Dort war es laut Anklage zu einem Streit zwischen dem Kioskbesitzer und einer Gruppe Kinder und Jugendlicher gekommen: Gegen einen Jungen bestand angeblich bereits wegen früheren Ärgers Hausverbot. Bei dem Versuch, ihn aus dem Verkaufsraum zu drängen, soll der Angeklagte hart zugegriffen haben. Ein anderer Schüler soll von einem Schlag des 40-Jährigen am Ohr getroffen worden sein.
Der Streit brachte zunächst die Eltern der Verletzten auf den Plan; die riefen dann die Polizei. Der Angeklagte erklärte im Landgericht: "Ich habe mich so geärgert. Die Beamten sind reingekommen und haben gleich gesagt: Die da haben Recht, und ich bin schuld." Die Drohung mit dem Hammer tue ihm leid, und er habe auch schon früher um Entschuldigung gebeten.
Mit seinem Geständnis ersparte der Angeklagte einer ganzen Riege elf, zwölf und 13 Jahre alter Jungen eine Aussage im Zeugenstand. Landrichter Dr. Michael Börsch hatte ihm verdeutlicht: "Das Urteil des Amtsgerichts ist sehr milde. Wenn jemand einen Polizisten mit einem so gefährlichen Werkzeug bedroht, ist die Mindeststrafe sechs Monate." Was mit den Schülern vorgefallen sei, falle dagegen kaum noch ins Gewicht.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte erklärt, sein Mandant habe Berufung nur eingelegt, weil er die erste Verhandlung nicht verstanden habe: "Er hat gesagt: Es wurden ganze viele Fragen gestellt, am Ende hat die Richterin mich zurechtgewiesen."
Nach einem ausführlichen Gespräch zwischen Anwalt und Angeklagtem war dann aber wohl auch dieses Problem ausgeräumt.