Verwahrlost bis zum Tod?
Das Wuppertaler Amtsgericht verurteilte einen 71-Jährigen zu 3.200 Euro Geldstrafe. Er soll seinen Hund vernachlässigt haben.
Er wurde bekannt, weil er sich lieber einsperren ließ, als seinen Hund auf der Straße anzuleinen — jetzt aber ist von Tierliebe nicht mehr die Rede.
Diese Woche musste sich ein 71-jähriger Rentner vom Klingelholl vor dem Wuppertaler Amtsgericht wegen Vernachlässigung seines Hundes verantworten. Das noch nicht rechtskräftige Urteil, mehr als zwei Jahre nach der mutmaßlichen Tat: 3.200 Euro Geldstrafe, weil sein sagenhafte 20 Jahre alter Hund Micky nicht mehr zu retten war. Der weiße Spitz wurde Anfang 2013 nach amtlicher Anordnung eingeschläfert, weil auch intensive Pflege im Tierheim nichts half. Blind, taub und orientierungslos konnte das Tier angeblich nicht mal mehr seinen Napf finden.
Es war derselbe Hund, dessen Gassi-Gänge sein Herrchen ein Jahr zuvor für drei Tage Erzwingungshaft ins Simonshöfchen gebracht hatten. Denn der Rentner wollte sich mit dem städtischen Leinenzwang nicht abfinden, ließ den Spitz immer frei laufen. Fotos aus damaligen Medienberichten legte der Angeklagte dem Gericht vor. "Da sah der Hund ja noch ganz flauschig aus", stellte Strafrichterin Monika Adam fest. Der Angeklagte sagte, die Anzeige gegen ihn sei die Rache eines Nachbarn. Dessen Stiefsohn hätte er — als Vermieter — wegen Drogenexzessen vor die Tür gesetzt. Er habe sein Tier gut gepflegt.
Regelmäßige Tierarztbesuche hätten Mickys Los erleichtert, ebenso wie das Schneiden der Krallen oder eine spezielle Futterdiät. Das stellte eine Amtstierärztin fest. Sie hatte das Tier bei einer Durchsuchung in seinem Dreck gefunden.
Die Strafe beträgt bei den Verhältnissen des Angeklagten 80 Tageseinkünfte. Richterin Adam: "Dass das Verfahren so lange gedauert hat, lag am Veterinäramt, das auf der Akte gesessen hat."