Staatsanwaltschaft Wuppertal Verfahren gegen SEK-Beamten eingestellt
Wuppertal · Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die Ermittlungen gegen einen Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Düsseldorf wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingestellt. Er hatte am 9. Februar 2018 in der Opphofer Straße einen 43 Jahre alten Mann mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe tödlich verletzt.
Bei dem Verstorbenen handelte es sich um ein ehemaliges hochrangiges Mitglied der "Osmanen", einer bundesweit agierenden Rockergruppierung. "Gegen ihn bestand wegen des dringenden Tatverdachts erheblicher szenetypischer Straftaten ein Haftbefehl des Amtsgerichts Wuppertal. Er wurde durch die Polizei als vermutlich bewaffnet und gefährlich eingestuft, weshalb die Verhaftung durch ein SEK erfolgen sollte. Bei der Maßnahme, bei der unmittelbar nach gewaltsamer Öffnung der Wohnung des Verdächtigen ein so genannter Irritationskörper zum Einsatz kam, traf der beschuldigte Beamte als Erster auf den Tatverdächtigen. Zeugen, die dieses Aufeinandertreffen beobachteten, gibt es nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht", so die Staatsanwaltschaft.
Der Beamte habe erklärt, er habe zu diesem Zeitpunkt einen Lichtblitz gesehen, eine Druckwelle gespürt und deshalb geglaubt, dass der Verdächtige auf ihn geschossen habe. In vermeintlicher Notwehr habe er geschossen und den Verdächtigen tödlich getroffen.
"Nach dem Ergebnis der intensiv geführten Ermittlungen ist diese Einlassung nicht zu widerlegen. Zwar kann ausgeschlossen werden, dass der Verdächtige auf den Beamten schoss, er war zum Tatzeitpunkt unbewaffnet. Allerdings liegt nach den Ermittlungsergebnissen nahe, dass der Tatverdächtige im Zeitpunkt des Aufeinandertreffens ein Mobiltelefon in der Hand hielt, welches der Polizeibeamte für eine Schusswaffe gehalten haben könnte", teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Und weiter: "Ferner ist nicht auszuschließen, dass die Explosion des eingesetzten Irritationskörpers auf den Beamten wie ein in seiner unmittelbaren Nähe abgegebener Schuss wirkte. Bei einem derartigen Irritationskörper handelt es sich um einen etwa faustgroßen Explosionskörper, der einen lauten Knall und Blitz erzeugt, um abzulenken. Im Ergebnis muss daher davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Schussabgabe um ein tragisches Missverständnis des Polizeibeamten handelte, der seinen Irrtum in den Sekundenbruchteilen, die ihm für die Beurteilung der Situation zur Verfügung standen, nicht vermeiden konnte."