Prozess in Wuppertal Tod in Kleingartenanlage: „Eher ist es ihm passiert“
Wuppertal · Im Mai 2019 hatte ein 34-Jähriger in der Kleingartenanlage Am Springen einen Mann totgeschlagen. Zuvor soll er mit dem ihm Unbekannten in Streit geraten sein. Das Opfer war noch am Tatort seinen schweren Verletzungen erlegen.
Schrebergärten sind im Allgemeinen der Hort bürgerlichen Wohlverhaltens. Die Kleingartenanlage Springen auf der sonnenverwöhnten Hangseite über dem Ortsteil Lichtenplatz - am Rande des Barmer Waldes und flankiert von einem Ausflugslokal mit weitem Blick über die Stadt - macht da keine Ausnahme. Klare Regeln sorgen auch hier für ein störungsfreies Miteinander der Gartenfreunde. Im Kontrast zu dieser Idylle steht nun ein heftiger Streit mit tödlichem Ausgang. Auch deshalb dürfte die Aufregung dort besonders groß sein.
Vor dem Landgericht Wuppertal begann nun der Prozess gegen einen 34-jährigen Wohnsitzlosen aus der Gegend, der zurzeit in der Untersuchungshaft in Wuppertal einsitzt. Am Abend des 28. Mai 2019 war er wohl als Eindringling in der Anlage mit einem ihm zuvor Unbekannten in Streit geraten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass er seinen Kontrahenten inmitten der sich aufschaukelnden Auseinandersetzung angegriffen habe, um ihn zu töten. Erst soll er den Mann getreten und geschlagen haben, um ihn dann auch noch zu würgen. Der Angeklagte habe sich dann entfernt und sei später zurückgekommen, um sein Opfer mit einem Metallrohr mehrfach mit aller Wucht auf den Kopf zu schlagen. Diese Verletzungen seien so schwer gewesen, dass der Mann noch vor Ort seinen schweren Verletzungen erlegen sei.
Die Gründe für den Streit und der genaue Ablauf müssen nun vor Gericht ermittelt werden. Die Schuldfrage galt hingegen bereits nach den ersten Sätzen des Verteidigers geklärt. Sein Mandant sei voll geständig, eine ausführliche Einlassung des Angeklagten soll am nächsten Verhandlungstag erfolgen. Sie werde mehr Zeit brauchen, als dem Gericht zum Prozessauftakt zur Verfügung gestanden habe. Selbstverständlich müssten noch Zeugen vernommen werden, die Begleitumstände sind noch völlig unbekannt. Nach dem Geständnis des Angeklagten dürften deren Aussagen jedoch für den Urteilsspruch der Kammer allenfalls von untergeordneter Bedeutung sein. Von größerem Interesse dürfte stattdessen die Bewertung durch den psychologischen Gutachter sein, der sich in mehreren Explorationen im Besonderen mit der Schuldfähigkeit des Angeklagten auseinanderzusetzen hatte.
Auf Nachfrage äußerte sich der Sachverständige beim Prozessauftakt eher wortkarg, sein Gutachten wird ihren Platz wie üblich nach Ende der Zeugenvernehmungen finden. Seine sehr zurückhaltende Aussage, um der eigenen Expertise nicht vorzugreifen: „Eine bewusste Täterschaft scheint fraglich, eher ist es ihm passiert.“
Am 23. Januar wird der Prozess fortgesetzt, dann will der Angeklagte sein Geständnis ausführlich begründen.