Prozess gegen ASS Stadt geht in Berufung
Wuppertal · Im Zivilprozess um Schadensersatz gegen die Bochumer Firma ASS hat die Stadt Berufung eingelegt. Das teilte eine Stadtsprecherin auf Anfrage mit. Es laufe nun eine weitere Frist, innerhalb der Fachleute das Urteil vom 20. Juni überprüfen.
Erst später wolle man entscheiden, ob das Rechtsmittel durchgeführt werde oder das Urteil anzunehmen sei.
In dem Prozess um mutmaßliche Werbeaufkleber auf Autos hatte das Landgericht Bochum die Klage der Stadt über mehr als 150.000 Euro abgewiesen. Gegenstand eines Geschäfts zwischen der Stadt und der Firma sei gewesen, gesetzes- und sittenwidrig bunsweit einheitliche Gebühren für die Autozulassungen auszuhebeln: ASS habe mehr als 8000 Autos pro Jahr in Wuppertal angemeldet, die Stadt habe ein Drittel der Kosten zurück überwiesen. Lediglich zum Schein hätten beide Seiten einen Vertrag abgefasst, wonach ASS für die entsprechende Summe Wuppertal-Reklame auf ihren Autos anbringe. Bei sittenwidrigen Geschäften schließe das Gesetz Ansprüche der Partner aneinander aus.
Dass es sich um ein Scheingeschäft handelte ergibt sich laut Landgericht aus den Aussagen von Zeugen - teils aus dem Bereich der Stadtverwaltung, teils aus dem der Firma. Die Firma habe vierteljährlich beim Straßenverkehrsamt abgefragt, wie viele Autos sie angemeldet hatte. Daraus habe sich der Rechnungsbetrag für die Rückzahlung ergeben, nicht aus der Anzahl von Werbeaufklebern.
Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig hatte in der jüngsten Ratssitzung erklärt: "Es gibt weiterhin zwei Rechtsauffassungen". Aus Sicht der Stadt sei der Vertrag mit ASS rechtlich tragfähig. Die Geschäfte mit ASS fallen teilweise in Slawigs Amtszeit. Entscheidet sich die Stadtverwaltung fristgerecht für die Berufung, muss das Oberlandesgericht in Hamm entscheiden.