Entscheidung gegen verkaufsoffene Sontage So äußert sich "ver.di"

Wuppertal · "ver.di" fordert Handelsverbände und Verwaltungen zu mehr Gesetzestreue auf.

Daniel Kolle, ver.di Bezirksgeschäftsführer in Wuppertal-Niederberg.

Foto: ver.di

Nach dem Stopp des verkaufsoffenen Sonntags am 6. November 2016 in Wuppertal durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat (ver.di) Städte, Gemeinden und Handelsverbände zur Gesetzestreue aufgefordert.

Das Gericht hatte erklärt, dass die Verordnung der Stadt Wuppertal den gesetzlichen Anforderungen nicht im Ansatz genügt. "Handelsverbände und Kommunalverwaltungen können nicht einfach die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die Landesgesetze und höchstrichterliche Urteile ignorieren", sagte Daniel Kolle, ver.di Bezirksgeschäftsführer in Wuppertal-Niederberg.

Im Fall Wuppertal sei "jederzeit klare Botschaft gewesen, dass ver.di, der DGB und die Kirchen grundsätzlich gegen verkaufsoffene Sonntage sind und einer ungesetzlichen Sonntagsöffnung 2016 und 2017 nicht zustimmen werden". Die Stadtverwaltung habe sich mit der Weigerung, die rechtswidrige Verordnung aufzuheben "einen schlanken Fuß gemacht und ver.di damit zur Klageerhebung gezwungen". "Das Gesetz erlaubt quasi jeden Monat einmal einen verkaufsoffenen Sonntag. Das ist mehr als genug", sagte Kolle.

Niemand würde Klage erheben, wenn sich die Handelsverbände und Kommunen bei der Vorbereitung dieser elf Sonntagsöffnungen an die Gesetze und höchstrichterlichen Rechtsprechungen halten. "Der in der Verfassung festgeschriebene Sonntagsschutz schützt Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer mit ihren Familien sowie mittelständische Unternehmen gleichzeitig", so Kolle. Es gäbe sehr viele Inhaber kleinerer Geschäfte, die den Handelsverband bei dem Versuch, Sonntagsöffnungen durchzusetzen. nicht unterstützen. Auch in der Bevölkerung sehe ver.di keine Mehrheit, die den Sonntag als grundsätzlich freien Tag abschaffen will.