Prozess vor dem Landgericht "Osmanen Germania": 31-Jähriger muss in den Knast
Wuppertal · Für Bestrafungsaktionen in der Wuppertaler Gruppe der Straßengang "Osmanen Germania" muss ein 31 Jahre alter Angeklagter ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den arbeitslosen Mann am Dienstag (29.
Januar 2019) nach einem Geständnis zu viereinhalb Jahren Haft.
Der vorsitzende Richter Jochen Kötter erklärte im Urteil: "Der Fall ist besonders, weil hier vor Gericht Angaben zum Milieu gemacht und nicht gemauert wurde." Die Richter werteten einen Großauflauf der rockerähnlichen, so genannten "Osmanen" und weiterer Beteiligter vom Juni 2017 auf dem Platz der Republik in der Elberfelder Nordstadt als versuchten besonders schweren Raub an einem mutmaßlich ranghohen Aussteiger: Ihm hätten der Angeklagte und weitere Täter 7.000 Euro Ablöse abpressen wollen. Für den Fall, dass er das Geld nicht hergeben wollte, hätte "platt gemacht" werden sollen, um Andere abzuschrecken.
Die Polizei sei eingeschritten, bevor größere Gewalttätigkeiten ausbrechen konnten. Zeugen hätten den Notruf gewählt, als sie die mit Schlag- und Stichwerkzeugen Bewaffneten auf dem Platz sammelten. Beim Angeklagten sollen Polizisten ein Messer in Form eines Flaschenöffners gefunden haben.
Das Gericht stellte fest, die Tat sei klar erkennbar gewesen: "Das Geld war gefordert, die Kräfte waren gesammelt. Eines ersten Schlages bedurfte es nicht." Das mutmaßliche Opfer (36) befragten die Richter nicht. Gegen diesen Mann laufen nach Informationen unserer Zeitung mehrere eigene Strafverfahren.
Der Angeklagte habe sich darüber hinaus zweier Messerstiche gegen einen weiteren Mann schuldig gemacht. Der habe im September 2016 eine Splittergruppe gründen wollen. Eine Gruppe von mehr als zehn Mann habe die Entführung eines Gefolgsmanns dieses Opfers inszeniert. So hätten sie den Geschädigten in eine Falle gelockt, angegriffen und schließlich schwer verletzt zurückgelassen.
Die inzwischen verbotenen "Osmanen Germania" kopierten Rocker in ihrem Gehabe, durch Lederwesten und Abzeichen - ohne einen Bezug zu Motorrädern zu haben. Der Angeklagte bestätigte den Richtern, die Gruppe habe sich mit Prostitution, Drogengeschäften und Geldeintreiberei befasst. Von mutmaßlichen Beziehungen zu türkischen Regierungskreisen wisse er nichts.
Der Leiter der Ermittlungen sagte aus, interne Morddrohungen seien an der Tagesordnung gewesen: "Das eskalierte teils innerhalb von Minuten. Angesichts dessen ist erstaunlich, dass vergleichsweise wenige Personen zu Schaden gekommen sind."
Gegen das Urteil kann der Angeklagte Revision einlegen. Er bleibt in Untersuchungshaft, bis das Urteil rechtskräftig wird. Laut Gericht hat er Verbindungen ins Ausland, es bestehe Fluchtgefahr.