Sein Fokus soll auf Büroräumen wie Anwaltskanzleien, Praxen und behördlichen Räumen gelegen haben. „In den überwiegenden Fällen dürfte er brachial vorgegangen sein und mit vor Ort aufgefundenen Gegenständen, wie beispielweise einem Feuerlöscher, Türen eingeschlagen haben. Auffällig war unter anderem die bei den weiteren Taten verwendete Arbeitstechnik, mit der es immer wieder gelungen war, lediglich ins Türschloss gezogene Türen zu öffnen. In anderen Fällen dürfte er einen erheblichen Aufwand betrieben haben. So ist er verdächtig, zumindest in einem Fall die Dichtung eines Fensters entfernt und eine Glasscheibe ausgebaut zu haben, wodurch er lautlos in das Büro eines Steuerberaters eindringen konnte“, heißt es. Der entstandene Schaden liegt offenbar im fünfstelligen Bereich.
Der Mann dürfte „als Betäubungsmittelkonsument zur Finanzierung seiner Sucht gehandelt haben“, so die Behörden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht bereits am 27. April einen Haftbefehl. Nachdem die Fahndung zunächst erfolglos verlief, wurde der 43-Jährige bei einer weiteren Tat in Köln festgenommen. Er befindet sich derzeit in Haft. Den wegen gleichgelagerter Delikte mehrfach vorbestraften Mann erwartet für den Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe.