Neue Jobcenter-Anlaufstelle für anerkannte Flüchtlinge

Wuppertal · Das Jobcenter Wuppertal hat am Dienstag (1. Dezember 2015) die zentrale Anlaufstelle für anerkannte Flüchtlinge "zebera" in der Neumarktstraße 40 in Elberfeld eröffnet. Dort können Flüchtlinge, die das Asylverfahren beim Bundesamt erfolgreich durchlaufen haben, in Wuppertal wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, Arbeitslosengeld II beantragen.

Jobcenter-Chef Thomas Lenz.

Foto: Florian Schmitz

Darüber hinaus erhalten sie eine Beratung und Zuweisung zu Sprachkursen, Beschäftigungsmaßnahmen mit Sprachmodulen oder Qualifizierungsmaßnahmen. "Wenn die Antragssteller über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen, wird natürlich auch eine direkte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung angestrebt", so Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Wuppertaler Jobceners.

Acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen der Leistungsgewährung und Integration haben ihre Arbeit aufgenommen. Sie wurden in rechtlichen und interkulturellen Fragen besonders qualifiziert und verfügen zum Teil über zusätzliche Sprachkompetenzen. Bei Bedarf können aber auch Dolmetscherdienste der Sprach- und Integrationsmittlern von "SPRINT "in Anspruch genommen werden.

Das "zebera"-Logo, die Beschilderung in mehreren Sprachen sowie die farblich abgegrenzte Wegweisung im Gebäude sollen den "zebera"-Kundinnen und Kunden die Orientierung erleichtern. Die mehrsprachigen Flyer informieren über die neue zentrale Anlaufstelle des Jobcenters.

Foto: Jobcenter

"Aus unserer Tradition heraus, Menschen mit besonderen Problemlagen auch spezielle Unterstützung anzubieten, haben wir uns dafür entschieden, diese neue Serviceeinheit für anerkannte Flüchtlinge zu schaffen", erklärt Thomas Lenz. "Der überwiegende Teil der anerkannten Flüchtlinge kann seinen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen, so dass sie nach positivem Abschluss ihres Asylverfahrens zum Jobcenter kommen. Mit zebera können wir Kompetenzen bündeln, spezielle Angebote unterbreiten und die Netzwerkarbeit mit (Arbeitsmarkt-)Akteuren in der Flüchtlingshilfe an die neue Organisationseinheit andocken."

Die Menschen mit anerkanntem Fluchthintergrund werden jedoch nicht dauerhaft in "zebera" betreut. "Wir wollen keine dauerhafte Geschäftsstelle für Flüchtlinge betreiben", betont Lenz ausdrücklich. "Sobald über ihren SGB II-Antrag abschließend entschieden wurde und die ersten Schritte der Integrationsplanung eingeleitet sind, werden die Menschen wohnortnah in der für sie zuständigen Geschäftsstelle weiter betreut. ,zebera‘ soll zunächst eine Orientierung bieten, Sprachbarrieren überwinden und die Zusammenarbeit mit Dritten erleichtern."