Keine Strafe gegen 31-jährigen Wuppertaler Marihuana-Züchter im Glück

Wuppertal · Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Urteile des Amts- und Landgerichts Wuppertal aufgehoben: Im Fall um eine Marihuana-Plantage in der Elberfelder Südstadt darf keiner der sichergestellten Beweise verwendet werden.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht.

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Denn die Polizei habe bei der Durchsuchung planmäßig geltendes Recht umgangen.

Die Wohnung des 31-Jährigen fiel im September 2014 auf, als Zivilbeamte eigentlich Räume nebenan durchsuchen wollten. Dabei bemerkten sie einen intensiven Marihuana-Geruch an der Tür des Mannes. Dessen Stromzähler im Keller drehte auf Hochtouren. Die Polizisten klingelten bei dem Verdächtigen. Für einen zusätzlichen Durchsuchungsbeschluss hatten sie niemanden erreichen können: Es war Mittagspause. Als schließlich die Tür von innen verriegelt wurde, schritten sie ein. Sie befürchteten, dass Beweise vernichtet werden sollten: "Gefahr im Verzug."

Der 31-Jährige öffnete schließlich doch, damit ihm nicht die Tür eingetreten würde. Die Beamten fanden mehrere Pflanzkisten und Zubehör in der Wohnung. Dazu gut ein Kilogramm Marihuana. Sie überrumpelten den wohl ziemlich benebelten Verdächtigen, der erklärt haben soll, er rauche bis zu fünf Gramm Marihuana am Tag — und werde auch weiter welches anbauen. Hinzugefügt haben soll er: "Die Gesellschaft ist so krass."

Doch all diese Erkenntnisse dürfen jetzt nicht mehr gegen den Mann verwendet werden, entschied das Oberlandesgericht. Die Richter stimmten in der dritten Instanz dem Verteidiger, Anwalt Michael Kaps, zu: Die Beamten wussten, dass sie den Durchsuchungsbeschluss eines Richters gebraucht hätten. Sie hatten vor ihrem eigenen Klingeln keinen Anhaltspunkt dafür, dass man sie entdeckt hatte. Und sie wussten, dass der Verdächtige — einmal gewarnt — tatsächlich Beweise unbeobachtet aus einem Fenster hätte in den Garten werfen können.

Kaps hatte schon vor dem Amtsgericht angemerkt: "Wenn es so ginge, dann könnte die Polizei trotz Grundrechten jede Wohnung durchsuchen." Sie müsste nur jeweils selbst auf sich aufmerksam machen. Und Kaps hatte an den jetzt acht Jahre zurückliegenden Fall um den Drogenanbau durch einen Wuppertaler Architekten erinnert. Auch dieser seiner Mandanten war in der dritten Instanz freigesprochen worden. Und auch jener Prozess hatte teure Folgen für die Landeskasse, die jetzt ebenfalls die Kosten für das aktuelle Verfahren tragen muss.

Im Fall des 31-Jährigen gibt es keine weiteren Rechtsmittel mehr: Seine Drogen und zugehörigen Utensilien wurden vernichtet, weil er darauf verzichtet hatte.