SPD, CDU, Grünen, FDP und Linke Leitlinien für die Verkehrspolitik festgelegt
Wuppertal · SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke in Wuppertal haben gemeinsam Schwerpunkte für die Verkehrspolitik in der Stadt festgelegt, die „mit Priorität“ umgesetzt werden sollen. Dazu haben sie gemeinsam einen Antrag für den Verkehrsausschuss formuliert. Der Wortlaut.
„I. Schwerpunkte
● Radverkehr Talachsenradweg
Das durch den Rat der Stadt Wuppertal beschlossene Radverkehrskonzept befindet sich in der Umsetzung. Die Talachse in Ost-West-Richtung stellt eine verkehrlich wichtige Verbindung dar, die sich in Teilbereichen in der Realisierung befindet. Zur schnellstmöglichen Schaffung einer Radwegverbindung entlang der Talachse bedarf es einer Fokussierung auf diese Strecke. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes die Radverkehrsverbindung entlang der Talachse mit Priorität zu planen und umzusetzen.
● Ausbau barrierefreier Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der Rat der Stadt Wuppertal hat den Nahverkehrsplan (NVP) Teil 1 beschlossen. Im VRR-Vergleich belegt Wuppertal bei der Ausbauquote barrierefreier Haltestellen einen hinteren Rang. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau barrierefreier Haltestellen gemäß NVP zügig umzusetzen und dabei alle vorhandenen Förderungen in Anspruch zu nehmen.
● Lichtsignalanlagen (LSA); Optimierung im Hinblick auf Beschleunigung ÖPNV
Die mit einer Künstlichen Intelligenz hinterlegte Steuerung der LSA befindet sich im Ausbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerung insbesondere im Hinblick auf die Beschleunigung des ÖPNV, aber auch auf den motorisierten und nicht-motorisierten Individualverkehr zu optimieren.
● Elektro-Ladeinfrastruktur
Bei den Zulassungszahlen von Elektroautos ist in Wuppertal ein stetiger Anstieg zu verzeichnen. Damit steigen auch die Anforderungen an die öffentliche Elektro-Ladeinfrastruktur. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der öffentlichen Elektro-Ladeinfrastruktur zügig voranzutreiben.
● Parkraumkonzept
Die wachsende Zahl zugelassener Kraftfahrzeuge erzeugt zunehmend sogenannten Parkdruck, der mitunter zu Gefahrensituationen infolge zugeparkter Rettungswege führt. Auch die Anpassungen bei der Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums zugunsten des nichtmotorisierten Individualverkehrs bedingen die Neuordnung des ruhenden Verkehrs. Vor diesem Hintergrund sowie der durch den Gesetzgeber in Aussicht gestellten Änderungen der Straßenverkehrsordnung und im Lichte der Rechtsprechung durch Verwaltungsgerichte zum Parken ist es geboten, frühzeitig Maßnahmen zur Organisation des Parkens im öffentlichen Raum zu veranlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Quartiere im gesamten Stadtgebiet ein Konzept zur Einrichtung und zum Betrieb von Parkraumbewirtschaftungszonen, in denen das privilegierte Parken mit Bewohnerparkausweisen möglich ist, zu erarbeiten und die Voraussetzungen zur ausschließlichen Verwendung der Gebühreneinnahmen zur Finanzierung des ÖPNV in Wuppertal zu schaffen.
II.
Die Verwaltung betrachtet die genannten Schwerpunkte stets gemeinsam und setzt diese möglichst zeitgleich um. Die definierten Schwerpunkte sind gleichwertig nebeneinander zu sehen und unterliegen keiner Binnenpriorisierung. Diese entbinden die Verwaltung nicht von der Umsetzung von Beschlüssen im Allgemeinen und insbesondere nicht von den ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben.
III. Controlling
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Verkehr regelmäßig jeweils am Quartalsende zum Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen.
Begründung:
Wuppertal verfolgt in der Verkehrspolitik ambitionierte Ziele, zu deren Erreichung u.a. die Umsetzung der genannten Themen erforderlich sind. Neben der Wahrnehmung von Aufgaben, die sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben, erfordern auch städtebauliche Entwicklungen das Erfordernis der (verwaltungs-)fachlichen Befassung. Hinzu kommen Beschlüsse der politischen Gremien sowie Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern. In der Summe hat die Verwaltung die Bearbeitung eines großen Aufgabenportfolios mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu organisieren. Eine zügige Aufgabenerledigung und damit die Umsetzung politischer Beschlüsse ist nicht immer gewährleistet. Die politischen Schwerpunktsetzungen sollen der ohnehin durch die Verwaltung vorgenommenen organisatorischen Priorisierung der Aufgabenerledigung klare Leitplanken setzen.