Hoher Professonalisierungsgrad Keine Quereinsteiger für den Ordnungsdienst
Wuppertal · Carsten Vorsich, Leiter des Wuppertaler Ordnungsamtes, gab im Ordnungs-Ausschuss einen ausführlichen mündlichen Bericht über die Arbeit und die Stellensituation des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ab. Dabei ging es auch um die Personalsituation.
Vorausgegangen war dem ein Antrag der SPD-Fraktion von Ende November 2023. Die Stadtverwaltung wurde darin gebeten, einen Bericht zur Arbeit und Personalsituation des KOD zu geben. Außerdem schlug die SPD vor, dem Personalengpass durch externe Stellenausschreibungen oder die Öffnung für Quereinsteiger, die eine entsprechende Ausbildung bekommen, entgegenzuwirken.
.„Der Ordnungsdienst ist gut ausgebildet und hat einen hohen Professionalisierungsgrad erreicht“, stellte Vorsich erst einmal klar. Deswegen sei das mit den Quereinstiegen nicht mehr so ohne Weiteres möglich: „Mittlerweile haben wir seit acht bis neun Jahren eine eigene Ausbildung.“ Innerhalb dieser zwei- bis dreijährigen Ausbildung gäbe es sogar einen Abschnitt von drei Monaten im Wachdienst der Kreispolizeibehörde Wuppertal. Hier bestehe seit 2003 eine Kooperationsvereinbarung.
Wegen der freien Stellen macht sich Vorsich derzeit nicht so große Sorgen: „Wir haben zurzeit elf vakante Stellen, denen 15 Auszubildende gegenüberstehen.“ Er hofft also, die Lücken in der Personaldecke mit eigenen Leuten wieder auffüllen zu können. Seit seiner Gründung hat der KOD auf 50 Mitarbeiterinnen Mitarbeiter aufgestockt. „Ein personeller Aufwuchs auf 77 Mitarbeiter ist vorgesehen“, gab der Ordnungsamtsleiter einen Ausblick in die Zukunft.
Die Aufgabe des städtischen Ordnungsdienstes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Einige Rechte haben ausschließlich die Ordnungsbehörden (die Polizei hat diese Rechte nicht). Darunter fallen: Gaststättenkontrollen, Umsetzung / Kontrollen nach dem Prostituiertenschutzgesetz und Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz bezüglich einer Eigen- oder Fremdgefährdung.
Weiterhin gibt es eine Transmissionsklausel, das heißt, polizeiliche Standardmaßnahmen gelten auch für die Ordnungsbehörden. So darf der Kommunale Ordnungsdienst Personen und Sachen durchsuchen und Gegenstände sicherstellen. Er darf Personen vorladen und die Personalien feststellen und sogar Ingewahrsamnahmen durchführen. Entgegen der landläufigen Meinung, so Vorsich, dürfen seine „Ordnungshüter“ auch im Rahmen der Gefahrenabwehr in den fließenden Verkehr eingreifen. Und zwar mit allen Maßnahmen, die notwendig seien, und gegebenenfalls dürften sie auch Kraftfahrzeuge anhalten.
Ausgestattet ist der Ordnungsdienst mit Uniformen, Funkgeräten, Smartphones, stich- und schusssichere Unterziehwesten, stichsicheren Handschuhen, Handfesseln, Reizstoffsprühgeräten und einem ausziehbaren Einsatzmehrzweckstock.
Die Zusammenarbeit mit der Polizei geht von gemeinsamen Streifengängen über die Besetzung der Innenstadtwache zu einer gemeinsamen Einsatzbearbeitung. „Ohne den Ordnungsdienst würde die Wuppertaler Polizei etwa 20.000 Einsätze jährlich zusätzlich leisten müssen“, betonte Vorsich.
Probleme würden dem KOD mangelnde Räumlichkeiten, eine desolate Parkplatzsituation und die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge bereiten. Die Fahrzeuge dürften zwar im Einsatz bei Rot über eine Ampel fahren, aber kein Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) benutzen.
Die Einsätze des KOD werden über eine Einsatzleitstelle koordiniert, die aus fünf Disponentenplätzen besteht. Die Mitarbeiter und Fahrzeuge arbeiten GPS gestützt und mittels einer elektronischen Einsatzvergabe inklusive eines Routings. Der Kommunale Ordnungsdienst hat einen eigenen Digitalfunk (DRM). Eine Angliederung an den BOS-Funk ist für die Zukunft angedacht. Der BOS-Funk ist ein nicht öffentlicher mobiler UKW-Landfunkdienst in Deutschland und Österreich, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und der Bundeswehr verwendet wird.