Jürgen Hardt erinnert an Helene Weber „Mutter des Grundgesetzes“ kam aus Elberfeld

Wuppertal · Zum 70. Jahrestag des Grundgesetztes erinnert Jürgen Hardt (CDU-Bundestagsabgeordneter für Solingen, Remscheid und Wupperta)l daran, dass eine der „Mütter des Grundgesetzes“, Helene Weber, aus Wuppertal kam.

Helene Weber mit 1959 im Gespräch mit Bundespräsident Theodor Heuss.

Foto: Bundesarchiv

Am Donnerstag, 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. In etwas mehr als acht Monaten haben damals 61 Männer und 4 Frauen die Artikel geschaffen, welche die Demokratie und Gesellschaft bis heute und in die Zukunft prägen.

Unter diesen vier Frauen war auch die CDU-Abgeordnete Helene Weber aus Elberfeld. Sie war als Ministerialrätin die ranghöchste weibliche Beamtin in der Weimarer Republik. 1993 erhielt sie unter den Nazis Berufsverbot. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm Weber im Parlamentarischen Rat eine entscheidende Rolle ein: Sie war Schriftführerin im Präsidium, Mitglied im Ausschuss für Grundsatzfragen und kämpfte vor allem für den Schutz der Ehe, der Familie und das Elternrecht. Weber war außerdem beteiligt an der Formulierung „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 des Grundgesetzes. In der Bundesrepublik war Weber bis 1962 Mitglied des Bundestages für die CDU und hatte den Vorsitz des Familienrechtsausschusses inne. Zu ihren Ehren wurde 2009 zum 60. Jubiläum des Grundgesetzes der Helene-Weber-Preis für Nachwuchskommunalpolitikerin­nen eingerichtet.

Jürgen Hardt: „Unser Grundgesetz stellte nur vier Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Weichen für die rechtsstaatliche, freie und gleichberechtigte Zukunft unserer Nation. Auch heute, 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, könnte es nicht aktueller sein: Ob wir über Extremismus, Fridays for Future oder Political Correctness debattieren, das Grundgesetz mit seiner freiheitlichen und toleranten, aber auch wehrhaften Grundhaltung, weist uns den Weg.“