50 Jahre alte Türkin aus Wuppertal Haft wegen Mitgliedschaft in Terror-Organisation
Wuppertal / Düsseldorf · Die in Wuppertal lebende türkische Staatsangehörige Latife C.-A. ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der 5. Strafsenat unter Leitung des Vorsitzenden Richters Dr. Frank Schreiber sah es als erwiesen an, dass die die 50-Jährige der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C angehört.
Pressedezernent Andreas Vittek: "Aufgrund der an 57 Tagen durchgeführten Hauptverhandlung, in deren Rahmen auch 18 Zeugen und ein Sachverständiger gehört wurden, steht es zur Überzeugung des Senats fest, dass Latife C.-A. in der Zeit von September 2009 bis zu ihrer Festnahme am 26. Juni 2013 als Funktionärin für die ausländische terroristische Vereinigung DHKP-C tätig gewesen ist.
Im Jahre 2009 wurde sie zur Vorsitzenden der ,Anatolischen Föderation‘ gewählt, einer Tarnorganisation der DHKP-C mit Sitz in Wuppertal. Unter Umgehung der Verbotsverfügung des Bundeministers des Inneren wurde die Föderation von der DHKP-C für propagandistische Betätigungen sowie zur Verschleierung ihrer übrigen illegalen Aktivitäten genutzt. Als Vorsitzende hat die Angeklagte unter anderem eine Vielzahl von Demonstrationen, Veranstaltungen und Schulungen organisiert und geleitet, die im Interesse der Anatolischen Föderation und damit der DHKP-C gestanden haben."
Und weiter: "Bei der Strafzumessung hat der Senat zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigt, dass sie nicht vorbestraft ist und ihre Stellung im Vorstand der Anatolischen Föderation sowie ihre aktive Beteiligung an bzw. die Organisation von Veranstaltungen eingeräumt hat. Ebenso hat der Senat berücksichtigt, dass sie während der langen Dauer des Verfahrens erheblichen Einschränkungen ihrer allgemeinen Lebensführung aufgrund von Auflagen ausgesetzt war. Zugunsten der Angeklagten wurde auch berücksichtigt, dass bei ihr eine Empfänglichkeit für die Radikalisierung ihrer politischen Ziele in erheblicher Weise durch Übergriffe, Menschenrechtsverletzungen und Folter in der Türkei — teilweise auch gegenüber Familienmitgliedern der Angeklagten — hervorgerufen worden ist.
Andererseits hat der Senat zu Lasten der Angeklagten berücksichtigt, dass sie eine wesentliche, langjährig ausgeübte und prominente Funktion im Rahmen der Rückfront' der besonders gefährlichen Terrororganisation DHKP-C inne hatte, die ihrerseits für den so genannten bewaffneten Kampf in der Türkei existentiell ist."
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig; sowohl die Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt können gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.