Preissenkung wegen Mehrwertsteuer Gültigkeit der VRR-Abos in den Sommerferien erweitert
Wuppertal · Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), dem auch die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) angehören, passt seine Ticketpreise zum 1. August 2020 dem ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz von sieben auf fünf Prozent an. Das hat der VRR-Verwaltungsrat beschlossen.
Außerdem wurde eine Aktion für Abo-Kunden verabschiedet, mit der sich der Verbund und die im VRR zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen bei ihren Stammkunden bedanken möchten, dass sie trotz der Corona bedingten Einschränkungen der vergangenen Monate das Vertrauen in den Nahverkehr behalten haben. Abo-Tickets werden in einer NRW-Sommerferienaktion vom 27. Juni bis 11. August 2020 um einige Zusatznutzen aufgewertet. Alle VRR-Abo-Kunden und Nutzer des VRR-Sozialtickets „meinTicket“ können in den NRW-Sommerferien 2020 montags bis freitags ganztägig verbundweit unterwegs sein – zudem kann der Ticketinhaber auch ein Fahrrad mitnehmen. Alle weiteren ticketspezifischen Zusatznutzen für die im Abo vermerkte Preisstufe bleiben bestehen.
An den Wochenenden ist es zudem möglich, durch ganz NRW zu reisen. Denn an den sieben Ferienwochenenden gilt die Aufwertung landesweit. Hier können alle VRR-Abo-Kunden ihr Ticket samstags und sonntags für unbegrenzte Fahrten in allen Nahverkehrsmitteln in ganz NRW nutzen – sogar mit der gesamten Familie, denn dann gilt eine erweiterte Mitnahme-Regelung. Das Angebot gilt für die Ticketinhaberin oder den Ticketinhaber und vier weitere Personen – konkret für zwei Erwachsene und drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Dann ist allerdings eine Fahrradmitnahme nur möglich, wenn je Fahrrad ein entsprechendes Zusatzticket gelöst ist.
Zudem profitieren alle Fahrgäste ab dem 1. August von der reduzierten Mehrwertsteuer. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr passt seine Ticketpreise entsprechend der allgemeinen Absenkung des ermäßigten Mehrwertsteuer-Satzes von sieben auf fünf Prozent zum 1. August 2020 an. Der VRR wird den reduzierten Steuersatz auf die meisten Ticketprodukte an die Kunden weitergeben.“ Durch die Rundung von Preisen auf volle fünf beziehungsweise zehn Eurocent kann es vorkommen, dass die Abweichungen zu den bisherigen Preisen entweder leicht über oder leicht unter den zwei Prozentpunkten liegen. Die Preise gelten für die Dauer der Absenkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes“, heißt es.
In der Preisstufe D wird seit Anfang des Jahres im Fernverkehr der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent nun auch im Nahverkehr an die Kunden weitergegeben. Auch hier gilt ab dem 1. August für die Dauer der Mehrwertsteuersenkung der nochmals reduzierte Satz von fünf Prozent.