Förderung des Landes Geld für Start-up-Projekt der Bergische Uni
Wuppertal · Mit dem Programm „Start-up Transfer.NRW“ fördert die Landesregierung Unternehmensgründungen aus Hochschulen dabei, innovative Produkte und Dienstleistungen erfolgsversprechend umzusetzen. Mit dabei ist „Step into Motion“ der Bergische Universität Wuppertal.
„Step into Motion“ ist eine gesundheitspsychologische E-Health-Plattform, die Krebsüberlebenden individualisierte, verhaltenspsychologisch fundierte gesundheitsfördernde Maßnahmen in Online-Kursen anbietet. Durch die Möglichkeit, in Kontakt mit anderen Betroffenen und psychologischen Fachexpertinnen und -experten treten zu können, werden die Personen im weiteren Heilungsprozess unterstützt.
In der zweiten Wettbewerbsrunde hat der Begutachtungsausschuss elf von 19 eingereichten Gründungsvorhaben zur Förderung empfohlen. Für das Programm stellen das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union bis zum Jahr 2027 insgesamt 40 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Für die nun empfohlenen Vorhaben stehen rund 2,9 Millionen Euro bereit. Anträge für die nächste Runde des Förderprogramms können bis zum 31. Januar 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Damit die klimaneutrale Transformation in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft gelingt, brauchen wir Innovationen und nachhaltige Lösungen. Unsere Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sind unter den besten in Europa und spielen als Quelle innovativer Gründungen eine zentrale Rolle dabei, diesen Wandel aktiv zu gestalten. Mit dem Programm ‚Start-up Transfer.NRW‘ erschließen wir das kreative wissenschaftliche Potenzial, um zukunftsweisende Ideen, Produkte und Dienstleistungen schnell in die Praxis zu bringen, damit unser Wirtschaftsstandort an den Geschäftsmodellen von Morgen partizipiert. So sichern wir Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.“
Das Förderprogramm richtet sich an Gründerinnen und Gründer und Gründungsteams in Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Sie können für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten jeweils bis zu 270.000 Euro erhalten.