Diskussion um verkaufsoffene Sonntag FDP: Planungssicherheit schaffen
Wuppertal · Die FDP im Rat der Stadt Wuppertal fordert in einem Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 14. November 2016, "rechtlich sichere Rahmenbedingungen zu schaffen", um den verkaufsoffenen Sonntag am 4. Dezember 2016 stattfinden lassen zu können.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte den für den 6. November 2016 geplanten verkaufsoffenen Sonntag verboten, nachdem die Gewerkschaft ver.di ein Eilverfahren angestrengt hatte. "Das ist sowohl für das Image Wuppertals, die betroffenen Einzelhändler und dessen Angestellten, als auch für die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen ärgerlich. Viele Einzelhändler hatten bereits in verschiedene Werbemaßnahmen für die Tage investiert und zusätzliches Personal organisiert", so der FDP-Vorsitzende Alexander Schmidt. "Für Wuppertal stellen diese Tage zudem eine Möglichkeit dar, auch auswärtige Bürgerinnen und Bürger von der Qualität des hiesigen Einzelhandels überzeugen zu können."Dieser Aspekt sei auch vor dem Hintergrund des stetig an Bedeutung gewinnenden Internethandels nicht zu vernachlässigen.
Manfred Todtenhausen, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender: "Die verkaufsoffenen Sonntage stellen für den Wuppertaler Einzelhandel auch wirtschaftlich sehr wichtige Tage dar. Es macht einen großen Unterschied, ob in Wuppertal zwei oder vier verkaufsoffene Sonntage möglich sind. Das schlägt sich erheblich im Umsatz nieder. (…) Sie sichern aber nicht nur Arbeitsplätze, sondern generieren auch entsprechende Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt. Dass der Sonntag der verkaufsstärkste Wochentag für den Internethandel ist, unterstreicht die insgesamt große Konkurrenz des Einzelhandels und das häufig schwierige Umfeld, in dem er sich bewegen muss." Weil in Nachbarstädten entsprechende Veranstaltungen stattfänden, gerate Wuppertal in eine Situation der benachteiligenden Wettbewerbsverzerrung."
Schmidt: "Von daher erscheint es notwendig, dass die Verwaltung schnellstmöglich nach Wegen sucht, um den im Ladenöffnungsgesetz vorgegebenen konkreten Anlass zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags am 4. Dezember 2016 rechtssicher im gemeinsamen Dialog mit dem Einzelhandel und den betroffenen Interessengemeinschaften zu schaffen."