Sparvariante nachträglich genehmigt Erfolgreich gegen das Jobcenter gekämpft
Wuppertal · Hartz-IV-Empfänger, die wissentlich zu viel Strom zahlten, um sich mit der Rückzahlung "etwas gönnen zu können", mussten bislang Angst haben, dass ihnen das Jobcenter die Rückzahlung abnahm.
Stefanie Kleidt wohnt mit ihrem zwölfjährigen Sohn Julian im Luisenviertel. Seit dem Einzug 2011 zahlt sie monatlich 89 Euro für Gas an die Wuppertaler Stadtwerke (WSW). Und das, obwohl ihr monatlicher Verbrauch um die 45 Euro liegt. Sie tut es bewusst: "Für mich ist das eine Form von Sparen, die sich immer im Sommer durch eine entsprechende Rückzahlung auszahlt und es mir ermöglicht, meinem Sohn in den Ferien etwas zu bieten."
Lange Zeit war das auch kein Problem fürs Jobcenter. Bis etwa vor einiger Zeit die Aufforderung kam, dieses "angesparte Guthaben" — es sind im Durchschnitt 550 Euro — zurückzuzahlen. Falls sie nicht zahle, wurde ihr eine 30-prozentige Sperre des Hartz-IV-Satzes androht.
Stefanie Kleidt kann das alles nicht nachvollziehen: "Auch als Bezieherin von Sozialleistungen darf ich sparen. Und in welcher Form, ist doch egal, oder?" sagt sie. Und irrt ...
"Nach der aktuellen Rechtsprechung ist unsere Rückforderung legal", erklärt Jobcenter-Chef Thomas Lenz auf Nachfrage der Rundschau zunächst. Räumt aber ein, dass selbst der Gesetzgeber zwischenzeitlich erkannt hat, dass in Fällen wie diesem Personen für ihr vorausschauendes Handeln bestraft würden.
Entsprechend wurde gehandelt: Zum 1. August tritt eine veränderte Rechtsgrundlage in Kraft, die das berücksichtigt. Im Hinblick darauf griff Lenz, auch wenn es aktuell nicht legal ist, der Gesetzesänderung vor und sagte zu, dass die Rückforderung umgehend vom Tisch kommt. Und sorgt so dafür, dass sich Stefanie Kleidt und ihr Sohn auf ein paar Höhepunkte in den Sommerferien freuen können.