"CinemaxX-Prozess" geht in die zweite Instanz

In der Berufung überprüft das Landgericht frühere Urteile gegen drei Angeklagte, die sich 2010 als Mitglieder der rechten Szene an einem Tumult anlässlich einer Filmvorführung beteiligt haben sollen.

Am Montag (23. Februar 2015) beginnt vor dem Landgericht Wuppertal der Berufungsprozess gegen drei Angeklagte (23, 25 und 30 Jahre alt) wegen gemeinschaftlichen Landfriedensbruchs. Sie sollen 2010 als Angehörige der rechten Szene einem Tumult vor einer Filmvorführung des Medienprojekts Wuppertal im CinemaxX in Elberfeld mit ausgelöst haben. Darüber hat das Gericht informiert.

Anlass für die mutmaßliche Tat soll die Premiere des Films "Das braune Chamäleon" gewesen sein, der die Verbreitung rechten Gedankenguts kritisch darstellt. Laut Feststellungen des Amtsgerichts in der ersten Instanz wollten die Angeklagten und weitere Rechte bei dieser Gelegenheit "Präsenz zeigen". Es soll zu einem "Gerangel" der rechten Gruppe mit Ordnungskräften und weiteren Kinobesuchern gekommen sein, in dessen Verlauf Reizgas gesprüht wurde und mehrere Personen Steine gegen die Glasfassade des Kinos warfen.

Das Amtsgericht hat zwei Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt; der Jüngste soll eine Geldauflage nach Jugendrecht zahlen. Die Staatsanwaltschaft verlangt höhere Strafen. Die Sitzung im Justizzentrum am Eiland beginnt am 23. Februar um 8.45 Uhr.