Infoveranstaltung am Mittwoch Chancen-Aufenthaltsrecht für 800 Personen

Wuppertal · Das Ressort Zuwanderung und Integration, das Jobcenter und die Wohlfahrtsverbände laden unter dem Motto „Gemeinsam stark - Beratungsoffensive zum Chancen-Aufenthaltsrecht für Geduldete“ zu einer Informationsveranstaltung ein.

Das Haus der Integration in Elberfeld.

Foto: Christoph Petersen

Sie findet am Mittwoch (14. Juni 2023) von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr im Haus der Integration statt. Es wird bis zum 12. Juni um eine Anmeldung über das E-Mail-Postfach anmeldung.integration@stadt.wuppertal.de gebeten.

Mit einer sogenannten „Beratungsbörse“ wenden sich gleich drei kommunale Stellen, nämlich die Ausländerbehörde, das Kommunale Integrationszentrum und das Jobcenter, gemeinsam mit der Caritas und dem Arbeitsmarktprojekt „Bergisch StArK“ an Geflüchtete, für die das neue Gesetz gelten könnte.

„In Wuppertal erfüllen circa 800 Personen die Voraussetzungen für das neue Chancen-Aufenthaltsrecht“, sagt Arlin Çakal-Rasch (Fachbereichsleiterin des Kommunalen Integrationszentrums). „Diese Menschen wollen natürlich erfahren, was das neue Gesetz für sie ganz individuell und konkret bedeutet. Unser Anspruch ist, so viel und so umfassende Beratung wie möglich mit hoher Qualität zu leisten.“

Am 14. Juni können Ratsuchende im Haus der Integration vier Stationen durchlaufen, bei denen sie zeitlich gestaffelt Informationen zu verschiedenen Themen erhalten: Die Ausländerbehörde klärt über grundsätzliche rechtliche Fragen auf, das Jobcenter gibt Einblick in die Voraussetzungen für Antragstellungen beim Bürgergeld und das Kommunale Integrationszentrum stellt Angebote für die Sprachförderung sowie für die Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung vor. Die Unterstützungsformate der Caritas sowie das Projekt Bergisch StArK bereichern die Beratungsbörse. An jeder Station werden Fachkräfte der entsprechenden Behörden/Beratungsstellen informieren und Fragen beantworten.

„Mit dieser Vorgehensweise können wir innerhalb einer überschaubaren Zeit von etwa drei Stunden über 30 Ratsuchenden weiterhelfen“, erklärt Ressortleiterin Suna Lenz. „Wichtig ist uns, dass viele Ratsuchende schneller an Informationen kommen und den Weg kennen, um das Chancen-Aufenthaltsgesetz als Chance zu nutzen.“

Das Chancen-Aufenthaltsrecht betrifft zugewanderte Personen und ihre Familienangehörigen, die seit fünf Jahren ununterbrochen und aktuell mit einer Duldung in Deutschland leben (Stichtag 31. Oktober 2022). Diese Personen mussten bisher alle drei bis vsechs Monate ihre Duldung verlängern lassen, hatten oft nur eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis und konnten keinen Integrationskurs besuchen. Nun erhalten diese Personen 18 Monate Zeit, durch Sprachkursteilnahme, Arbeitsaufnahme etc. die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen.