Bußgelder bei Fehlverhalten
Hundebesitzer müssen ab dem 1. Januar 2015 in Wuppertal genauer auf ihre Vierbeiner aufpassen. Vom neuen Jahr an gelten in den Parkanlagen und Stadtwäldern schärfere Regelungen.
Wer dann seinem Vierbeiner abseits des genau festgelegten Auslaufgebiets die Leine abnimmt und vom Ordnungsamt erwischt wird, muss mit einem "Knöllchen" rechnen. Dabei spielt es künftig keine Rolle mehr, ob es in einem Park oder einem Wald passiert ist. Das Ordnungsamt sei befugt, diesen Verstoß anzuzeigen, so die Verwaltung. Das lege eine neue Verordnung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW fest.
Sie sagt Folgendes: In Hundeauslaufgebieten dürfen Hunde auch abseits der Waldwege ohne Leine laufen. In Hundeanleingebieten, also Spiel- und Sportplätze, Rasenflächen oder Ruhebereiche, sind Hunde auch auf den Waldwegen anzuleinen. Bei Verstößen kann die Forstbehörde Bußgelder verhängen.
Weil die Forstbeamten des Landes allein nicht kontrollieren können, ob die Anleinpflicht eingehalten wird, hat das Regionalforstamt dies auf das Ordnungsamt der Stadt übertragen. Dort werden die Personalien dann an die Landesbehörde weitergegeben. In Parkanlagen wie dem Westteil der Hardt war und ist das städtische Ordnungsamt allein zuständig.
Am Zuschnitt der Auslauf- und Anleingebiete hat sich nichts geändert: Weil die Forstbeamten des Landes allein nicht kontrollieren können, ob die Anleinpflicht eingehalten wird, hat das Regionalforstamt dies auf das Ordnungsamt der Stadt übertragen. Dort werden die Personalien der Ertappten dann an die Landesbehörde weitergegeben. In Parkanlagen wie dem Westteil der Hardt war und ist das städtische Ordnungsamt allein zuständig.
Hundeauslaufgebiete auf dem Gebiet der Stadt Wuppertal: Gelber Sprung (Barmen), Nordpark (Barmen), Nützenbergpark (Elberfeld), Ehrenhain,(Vohwinkel), Hardt (Barmen).