Dieses Jahr an Heiligabend Auch am Sonntag einkaufen!

Wuppertal · Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen erlaubt Geschäften, am 24. Dezember trotz des Sonntags von 10 bis 14 Uhr Waren anzubieten. Diese Sonderregelung gilt allerdings nicht für alle Läden.

HVNRW-Geschäftsführer Ralf Engel.

Foto: Max Höllwarth

Volle Parkplätze, lange Schlangen und dann ist noch der Rotkohl ausverkauft. Es ist der jährliche Alptraum vor dem Festessen — der Einkauf für die Weihnachtstage. Und dann fällt Heiligabend in diesem Jahr noch auf einen Sonntag. Zumindest das ist aber kein Problem.

"Die Geschäfte dürfen in diesem Jahr Heiligabend öffnen", bestätigt Einzelhandelsverband-Geschäftsführer Ralf Engel auf Rundschau-Nachfrage. Denn: Wenn der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt, darf von 10 bis 14 Uhr eingekauft werden. So steht es im Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Diese Sonderregelung ermöglicht allerdings keine Last-Minute-Suche nach Geschenken. Denn sie gilt nur für Lebensmittelläden. Ralf Engel: "Aber wenn ein Geschäft auch andere Artikel im Sortiment hat, ist das kein Problem. Solange das Angebot überwiegend aus Lebensmitteln besteht, darf es öffnen."

Silvester am darauffolgenden Sonntag gilt es dann wieder vorzeitig zu planen. Engel: "Hier greift keine Sonderregelung."