Die Schülerinnen und Schüler werden durch ihre Lehrkräfte informiert. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte zuvor mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen. Diese fallen nun nicht mehr unter ein befristetes Verbot.
Damit folgt das Land Nordrhein-Westfalen den Regelungen der großen Mehrheit der Länder. Sie trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober Rechnung.