Thema Schwangerschaftsabbruch Liebert für Neuregelung des Paragrafen 218

Wuppertal / Berlin · Die Wuppertaler Bundestagsabgeordnete Anja Liebert (Grüne) hofft, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig kein Bestandteil des Strafgesetzbuchs mehr sind.

Anja Liebert (Grüne).

Foto: Christoph Petersen

Gemeinsam mit mehr als 300 Bundestagsabgeordneten hatte Liebert („Dafür kämpfen insbesondere wir Grüne seit Jahrzehnten") über Fraktionsgrenzen hinweg einen Gruppenantrag zur Neuregelung des Paragrafen 218 unterzeichnet, der in der vergangenen Woche das erste Mal im Bundestag diskutiert wurde. Ziel sei eine schnelle Umsetzung. „Das ist ein Meilenstein für die Selbstbestimmung von Frauen, die für uns dabei im Vordergrund steht. My body – my choice, mein Körper – meine Entscheidung", so Liebert.

Konkret seien für sie die wichtigsten Punkte dieser Neuregelung:

● Schwangerschaftsabbrüche sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden, nicht mehr im Strafgesetzbuch.

● Bis zur 12. Schwangerschaftswoche soll zukünftig ein Abbruch mit Einwilligung der Schwangeren nach einer Beratung rechtmäßig sein. Die Schwangere muss keine Strafe mehr fürchten.

● Die Beratungspflicht bleibt, eine Wartezeit entfällt.

● Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch sollen im Rahmen der Gesundheitsversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

„Wir müssen diese Chance ergreifen, den Frauen zu vertrauen", betont die Wuppertalerin.