In der Strafe sind zusätzlich sieben exhibitionistische Handlungen eingerechnet.
Die Schülerin hatte den Angeklagten wenige Tage nach seiner Tat in einem Innenstadtgeschäft unter Kunden erkannt und die Polizei gerufen. Er hatte sofort zugegeben, der Gesuchte zu sein. Anhand der Ermittlungen konnte die Polizei ihm eine Tatserie aus den Monaten zuvor zuordnen. Dabei hatte er sich an mehreren Treppen, Durchgängen und Wohnanlagen entblößt und teils befriedigt. Opfer waren Frauen unterschiedlichen Alters und eine weitere Schülerin. Mehrere der Geschädigten haben berichtet, massive Angst gehabt zu haben - etwa vor Vergewaltigung.
Der Angeklagte hat um Entschuldigung gebeten. Er erklärte, nun in einer Beziehung zu leben. Er muss 1.800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und sich einer Therapie unterziehen, um in Freiheit bleiben zu können. Mehrere Taten hat er bereits unter Anleitung in Gesprächen mit Geschädigten aufgearbeitet, soweit die dazu bereit waren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.