Wer sich an diesem Tag erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden muss, habe keine Nachteile, wenn die Meldung am nächsten Arbeitstag erfolgt, so die Behörde. Die telefonische Erreichbarkeit ist demnach am 22. September gewährleistet.
Die kostenfreien Service-Rufnummern sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 00 (für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) geschaltet.