Leserbrief „Oder gibt es dafür Ausnahmen?“
Wuppertal · Betr.: Verkehrssituation in der Hünefeldstraße
Es ist amüsant und auch traurig, wie sich Leser über die Radweggestaltung in der Hünefeldstraße auslassen oder gar streiten. Scheinbar ist von den Lesern niemand Radfahrer und/oder hat noch nie etwas von Verkehrsregeln und Rücksichtnahme gegenüber Schwächeren gehört oder ignoriert einfach beides.
Fakt ist doch, dass der Radweg in der Hünefeldstraße eine absolute Frechheit ist. Besagt die Straßenverkehrsordnung nicht, dass KFZ Radfahrer nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter überholen dürfen? Oder gibt es dafür Ausnahmen? Die Fahrbahn der Hünefeldstraße ist im Teil östlich des Hardtufers doch so schmal, dass ein Überholen eigentlich unmöglich ist. Und wenn ein Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fährt, so müsste ein KFZ jedes Mal stehen bleiben, wenn er die StVO einhalten wollte.
Das gilt übrigens für fast alle Einbahnstraßen, in denen so ganz „Kloge“ die Durchfahrt für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben haben. Und genauso haarsträubend sind die alten Radwege, bei den sich Radfahrer und Fußgänger den Gehweg teilen mussten. Scheinbar gibt es keinen Mindestabstand zwischen Radfahrern und Fußgängern. Und Leute mit Kinderwagen könnten auch gar nicht ausweichen.
Zum Glück ist Herbst und das schöne Wetter hoffentlich bald vorbei. Dann hat sich das Problem zumindest für ein halbes Jahr erledigt.
Eckhard Rinke
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