Leserbrief „Die Einschränkungen gelten hier nicht“
Betr.: Radweg in der Hünefeldstraße, Leserbrief von Oliver Heine
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterscheidet zwischen Tempo 30 (Zeichen 274-30 StVO) und Tempo-30-Zonen (Zeichen 274.1). In letzteren Zonen wird nur an deren Beginn und Ende ein Verkehrszeichen aufgestellt, nur hier sind „in der Regel“ auf Maßnahmen wie Radwege, -fahrstreifen, -schutzstreifen, Ampeln und FGÜ/Zebtrastreifen „in der Regel“ untersagt, weil aufgrund der generell niedrigen Geschwindigkeiten und „rechts vor links“ verzichtbar.
Die Hünefeldstraße ist aber nicht Teil einer Tempo-30-Zone. Vielmehr ist hier wie an vielen anderen Straßen im Stadtgebiet lediglich ein Tepolimit von 30 km/h (Zeichen 274-30) angeordnet, wie vor Schulen oder zur Reduktion von Lärm und Abgasen. Entsprechend gelten hier die von Herrn Heine angesprochenen Einschränkungen nicht, wie sie für Tempo-30-Zonen existieren.
Nachzulesen sind die behördeninternen Anweisungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO).
Norbert Bernhardt
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