Immobilien-Rundschau Leerstand einer Immobilie: Was ist jetzt zu beachten?
Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten. Heute: Frank Müller mit Tipps für Besitzer von Immobilien, die vorübergehend nicht bewohnt sind.
Als Haus- oder Wohnungseigentümer kann es Ihnen passieren, dass Ihre Immobilie vorrübergehend leer steht. Häufig kommt dies bei einem Nutzerwechsel, beim Tod der Bewohner oder im Rahmen eines Verkaufes vor. Bei Leerstandssituationen gibt es einiges zu beachten.
An das Wichtigste denkt in dieser Phase kaum jemand: Der Leerstand ist sofort der Gebäudeversicherung und gegebenenfalls der Hausratversicherung (wenn noch Inventar in der Wohnung ist) anzuzeigen. Unterlässt man es, die Versicherung zu informieren, stellt dies eine Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherten dar, die möglicherweise dazu führt, dass die Versicherung im Schadensfall die Regulierung ablehnt.
In vielen Verträgen ist dann ein Leerstandszeitraum von 60 Tagen ohne Beitragserhöhung kalkuliert. Innerhalb der Leerstandszeit verlangen die Versicherungen meist, dass beispielsweise Hauptwasserleitungen abgesperrt werden. Bei längerem Leerstand ist es wahrscheinlich, dass die Versicherung einen Risikozuschlag erhebt. Dieser ist jedoch meist recht überschaubar.
Zur Winterzeit kommt es nicht selten zu erheblichen Frostschäden in und an Gebäuden. Auch bei leerstehenden Gebäuden ist es sinnvoll, diese im Winter durch Beheizung mindestens frostfrei zu halten. Hier bedarf es dann der regelmäßigen Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Heizung. Je kälter es ist, desto häufiger sollten die Kontrollen durchgeführt werden.
Sollte keine Möglichkeit bestehen das Gebäude durchgehend zu beheizen sind sämtliche wasserführenden Leitungen (also auch die der Heizung) vollständig zu entleeren. Vernünftigerweise bedient man sich dann eines Fachbetriebes, der entsprechende Gewährleistungen übernimmt. Natürlich muss eine ausreichende Menge Heizöl bevorratet werden oder ein Gasliefervertrag geschlossen werden.
Auch in nicht bewohnte Häuser und Wohnungen wird eingebrochen. Der eigentliche Einbruchschaden ist häufig geringer, als etwa die Folgeschäden bei Eindringen von Regenwasser durch zerstörte Fenster oder Türen.
Steht eine zur Kapitalanlage erworbene Immobilie lange Zeit leer, wird die Finanzverwaltung die Einnahmenerzielungsabsicht aberkennen. Sämtliche mit der Wohnung verbundenen Kosten können dann steuerlich nicht mehr in Abzug gebracht werden. Auch die steuerliche Abschreibung kann dann entfallen.