Corona-Pandemie Sozialdezernent Kühn: „Gewinn für den Infektionsschutz“
Wuppertal · Nach Hinweisen aus Wuppertal hat das Land NRW die Quarantäne-Verordnung erweitert. Dabei geht es um die Antigen-Schnelltests.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Land eine Quarantäne-Verordnung erlassen. Danach muss jeder, der sich anlassbezogen, also aufgrund von Symptomen oder als enge Kontaktperson einer infizierten Person, einem PCR-Test unterzieht, bis zum Vorliegen eines (negativen) Ergebnisses zuhause in Quarantäne bleiben. Dies gilt natürlich erst recht bei einem positiven Befund. In all diesen Fällen bedarf es nicht mehr der förmlichen Quarantäneverfügung durch das Gesundheitsamt. Die Quarantäne gilt automatisch sofort als verfügt.
Eine vergleichbare Regelung für die inzwischen ebenfalls häufig eingesetzten Antigen-Schnelltests gab es bisher noch nicht – selbst dann nicht, wenn dieser positiv ausgefallen war. „Wir fanden diesen Widerspruch im Sinne des Infektionsschutzes fatal“, erklärt Gesundheitsdezernent Stefan Kühn. „Denn damit konnten Menschen mit positivem Antigen-Schnelltest erst einmal weiter ganz legal in der Stadt unterwegs sein, obwohl sie mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich infiziert waren. Also sind wir auf das Land zugegangen und haben dringend eine Änderung der Quarantäneschutzverordnung angeregt.“
Dem Anliegen aus Wuppertal ist das Land mit der aktuellen Neufassung der Verordnung nachgekommen: Nun gilt die automatische Quarantäne auch für alle, die ein positives Schnelltest-Ergebnis erhalten. „Wir freuen uns über einen erheblichen Gewinn für den Infektionsschutz und bitten gleichzeitig alle Betroffenen, sich konsequent an diese Vorgabe zu halten und die Quarantäne ernst zu nehmen“, so Kühn.