Corona-Pandemie Gutscheingesetz ein „Kompromiss mit Modellcharakter“

Wuppertal · Der Vorsitzende der Wuppertaler CDU, Dr. Rolf Köster, begrüßt die Initiative der Bundesregierung, ein „Gutscheingesetz“ zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie zu beschließen.

Dr. Rolf Köster (CDU Wuppertal).

Foto: Bettina Osswald

„Aufgrund der Ausbreitung des Virus und den damit verbundenen Veranstaltungsverboten wurde ein Großteil der geplanten Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen abgesagt, Sport- und Freizeiteinrichtungen mussten schließen. Das hat zur Folge, dass viele erworbene Eintrittskarten, Dauer-Abonnements, Beiträge zu Sportvereinen, Fitness- und Freizeitanlagen nicht genutzt werden können“, so Köster.

Eintrittskarten oder die Kosten einer Mitgliedschaft sind von Rechts wegen durch die Veranstalter und die Betreiber von Fitnessstudios, Vereinen, Museen, Messehallen oder jeglicher Freizeitveranstaltungen zu erstatten, obwohl sie selbst erheblichen Aufwand in die Vorbereitungen, Zahlungen an Künstler, Mieten etc. erbracht haben. Dies hätte nach Kösters Meinung zu einer Unzahl von Insolvenzen geführt, die mit diesem Gesetz vermieden werden können. Voraussetzung sei, dass ein Gutschein erteilt werde, der dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine andere Veranstaltung eingelöst werden könne – und zwar bis Ende des nächsten Jahres.

Der Wuppertaler CDU-Vorsitzende: „Das Gesetz würde garantieren, dass die Veranstalter wirtschaftlich weiter existieren können, und auch den Anreiz haben, ihr Angebot nach Beendigung der Krise wieder aufzunehmen und die Veranstaltungen nachzuholen. Damit ist sichergestellt, dass das bunte vielfältige kulturelle- und sportliche Leben sobald wie möglich wieder aufgenommen wird und die vielfachen Existenzen, meistens im kleinen- und mittleren Unternehmensbereich, weiter unser gesellschaftliches Leben zukünftig prägen können.“

Die Kritik, dass es sich um einen „Zwangskredit“ für die Veranstalter auf Kosten der Bürger handelt, hält Köster für falsch: „Es ist zu berücksichtigen, dass die Gelder bereits durch den Kauf des Tickets oder des Abonnements ausgegeben wurden und lediglich der Gegenwert, nämlich die Veranstaltung oder die Freizeitaktivität, vorerst ausbleibt. Eine solche zeitliche Verzögerung erscheint mir leichter als die wahrscheinliche Vernichtung von wirtschaftlichen Existenzen der Veranstaltungsunternehmen hinnehmbar. Dass das Gesetz darüber hinaus in Notfällen Ausnahmen macht, lässt die Berücksichtigung von Härte im Einzelfall zu. Insgesamt erscheint mir dies eine Regelung mit Modellcharakter für viele andere Wirtschaftsbereiche zu sein.“