Kundgebung untersagt „Seebrücke“ will zur Not vors Bundesverfassungsgericht

Das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal hat die von der Initiative „Seebrücke“ für Samstag (18. April 2020) angemeldete Versammlung unter dem Motto „#LeaveNoOneBehind: Evakuieren statt ignorieren“ untersagt. Die Initiative will die Entscheidung nun juristisch überprüfen lassen.

Archivbild: Eine Kundgebung der „Seebrücke“ im Herbst 2018.

Foto: Dirk Lotze

„In Zeiten von ,Corona‘ sind Versammlungen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten, können aber von Behörden erlaubt werden. Deswegen hatten wir ein dezidiertes Pandemie-spezifisches Konzept zur Ansteckungs-Verhinderung vorgelegt und die Versammlung auf 15 Personen begrenzt“, heißt es in einer Mitteilung. „Die Argumente, die das Ordnungsamt anführt, sind hanebüchen. So könne der Versammlungsleiter nicht ,hinreichend gewährleisten, dass die Teilnehmer die angedachten Maßnahmen (…) auch tatsächlich beachten und umsetzen‘. Zudem sei es ,wahrscheinlicher, dass unbeteiligte Personen von außen zu der Versammlung hinzustoßen‘. Nur das Tragen von ,Masken einer zertifizierten Schutzkategorie‘ könne das ,Infektionsschutzrisiko (sic!) eindämmen‘. Und da ,derartige Schutzmasken überaus knapp seien, wäre demnach faktisch eine solche Auflage auch nicht zu erfüllen‘.“

Das will die „Seebrücke“ nicht hinnehmen: „Es ist unfassbar, wie spekulativ und mutmaßend hier argumentiert wird. Die Stadt Wuppertal hat sich auf einer vagen Grundlage und trotz eines vernünftigen und durchdachten Konzepts entschieden, Bürgerinnen- und Bürgerrechte massiv einzuschränken. Wir lassen diesen fahrlässigen Umgang mit Grundrechten unter dem Vorwand der ,Corona-Krise‘ nun juristisch klären und werden gegen die nicht akzeptable Einschränkung der Versammlungsfreiheit klagen, wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht. Und wir werden auch weiterhin auf die Situation von Flüchtenden an Europas Außengrenzen öffentlich hinweisen. Wir kommen und wir kommen wieder – bis die Menschen evakuiert sind. Wir lassen niemanden zurück!“