Kontrollen des Wuppertaler Ordnungsamtes Mit Bilder: Bisher keine 2G-Probleme auf Weihnachtsmärkten

Weihnachten · Das Wuppertaler Ordnungsamt hat am Montagabend (22. November 2021) kontrolliert, ob die Besucherinnen und Besucher des Elberfelder Weihnachtsmarkts die 2G-Regel einhalten. Auch in Barmen werden die entsprechenden Dokumente ab sofort stichprobenartig überprüft.

Glühwein, Impfpass und Ausweis: Kontrolle auf dem Weihnachtsmarkt in Elberfeld.

Foto: Christoph Petersen

In Elberfeld gab es in der ersten Stunde bei rund 110 überprüften Bürgerinnen und Bürgern fast keinen Grund zur Beanstandung. Es fielen lediglich zwei Personen auf, die keinen Impfnachweis erbringen konnten und keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Sie mussten eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Können sie im Nachgang keine gültige Impfung dokumentieren, wird das Ordnungswidrigkeitenverfahren fortgesetzt.

Das Bußgeld betrage im Normalfall 250 Euro, so Abteilungsleiter Ralf Wolters. Grundsätzlich seien zwar auch Verfahren gegen Gewerbetreibende möglich. Diese hätten sich aber bislang vorbildlich verhalten und ließen sich die Impfdokumente zeigen. Andere Bereiche wie die Verkehrsüberwachung würden durch die zusätzliche Maßnahme nicht eingeschränkt. (Bilder:)

Grog, Glühwein und 2G - der Elberfelder Weihnachtsmarkt in Wuppertal
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Grog, Glühwein und 2G

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Foto: Christoph Petersen

Das Ordnungsamt, das bereits am Samstag im Einsatz war, hat angekündigt, fortan täglich auf den Weihnachtsmärkten zu kontrollieren. Es gehe dabei vor allem um die Personen, die an Ständen anstünden oder mit einem Glühwein neben einer Verkaufsbude verweilten – und nicht die, die mit Einkaufstaschen durch die City eilten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben bis zum 30. Dezember einen festen Arbeitsplatz in der Polizeiwache Innenstadt in Elberfeld, in Barmen sind direkt vor Ort auf dem Johannes-Rau-Platz.

Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig betonte am Montagabend: „Ich verspreche mir vor allem die Wirkung, dass viele darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich an die Regeln halten. Es geht gar nicht darum, möglichst viele Bußgeldverfahren einzuleiten, sondern um die pädagogische Wirkung, die von den Kontrollen ausgeht.“

Die ziele besonders auf die Abstände und das Tragen von Masken, wenn möglich. Wichtig sei, dass die Betreiberinnen und Betreiber auf die Einhaltung von 2G achteten, so Slawig. Die Kontrollen leiste der Ordnungsdienst mit dem vorhandenen Personal, auch wenn einige Stellen nicht besetzt seien. Deshalb seien die über den Tag verteilt inklusive der Schwerpunktkontrollen.

(jak)