Ausnahmen: Die 3G-Regel gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Nachweis. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten als getestet, ab 16 Jahren benötigen sie eine Schulbescheinigung. Erwachsene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen neben einem ärztlichen Attest einen negativen Schnelltest vorlegen (maximal 24 Stunden alt).
Es gelten weiterhin die Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.