„Diese ist auf allen Verkehrsflächen in den Gebäuden (z.B. Zugänge zum Gebäude, Gänge, Treppenhäuser, Teeküchen, Kopierräume, Sanitärräume, Wartebereiche, Aufzüge und Kellerräume) jederzeit zu tragen. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für Besucherinnen und Besucher (einschließlich Verfahrensbeteiligte) sowie alle Bediensteten der Häuser“, teilt das Justizzentrum mit.
Über die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung während der Sitzungen entscheide die bzw. der Vorsitzende, heißt es.