Hauptausschuss stimmt zu Krisenstab: Schärfere Corona-Maßnahmen für Wuppertal
Wuppertal · Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat mit Expertinnen und Experten des Landes einen Katalog weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abgestimmt. Diese wurden am Donnerstag (10. Dezember 2020) in einer Sondersitzung des Hauptausschusses von der Politik verabschiedet und gelten voraussichtlich ab Samstag (12. Dezember 2020).
In der Öffentlichkeit dürfen dann bis auf Weiteres maximal zwei Personen oder ein Haushalt plus eine weitere Person gemeinsam unterwegs sein. Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. „Ausgenommen davon sind natürlich Hausstände mit mehr als fünf Mitgliedern. Wie viele Besucher sie bekommen dürfen, wird noch entschieden. An den Weihnachtsfeiertagen dürfen maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zusammen feiern, nicht mitgezählt werden jeweils Kinder unter 14 Jahren“, so die Stadtverwaltung. Hintergrund: Der Inzidenzwert der wöchentlichen Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner liegt weiter über 200. Die Zahl der Verstorbenen und der Menschen in den Krankenhäusern steigt.
Die Maskenpflicht gilt nun zusätzlich zu den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld in einem Radius von 50 Metern um alle Geschäfte, im Radius von 150 Metern um Schulen und auf den Wegen zu den Schulbushaltestellen an Schultagen in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Außerdem müssen nun auch im Unterricht an Grundschulen und im Offenen Ganztag von den Schülern Masken getragen werden. Generell empfiehlt der Krisenstab dringend, im öffentlichen Bereich eine Maske zu tragen.
Ausgesetzt sind musikalische Bildungsangebote, Gruppenangebote in der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsport, soweit er nicht prüfrelevant ist und auch Individualsport in Outdooranlagen (Tennis, Golf, Ausnahme ist das tierschutzrelevante Bewegen von Pferden). Sämtliche Indoorsportanlagen (Sporthallen, Schwimmbäder etc.) werden geschlossen. Die Nutzung von Spielplätzen wird auf die Zeit bis 16:30 Uhr begrenzt. Es gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
Trauungen bleiben auf maximal 25 Personen beschränkt, Beerdigungen auf einen Kreis von fünfzig Personen. Die Genehmigungspraxis für zulässige Veranstaltungen, etwa Jahreshauptversammlungen von Vereinen, soll restriktiver gehandhabt und die Kontrolldichte insgesamt verstärkt werden. Um dies zu ermöglichen, hat das Land zugesagt, in den besonders stark betroffenen Kommunen und Kreisen die Polizeikräfte zu verstärken.
Für den Bereich der Schulen will die Stadt den beiden zuständigen Landesministerien einen Vorschlag vorlegen, der für alle Schulformen einheitlich ab Jahrgangsstufe 7 vorsieht, dass in den Unterrichtsräumen der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Dies würde in vielen Fällen dazu führen, dass die Schulleitungen auf alternative Unterrichtsmodelle wie Wechselunterricht oder digitalen Unterricht zu Hause umstellen könnten.
Sollte das Land kurzfristig seine Verordnung für die Pflegeeinrichtungen in Bezug auf Besuche nicht verändern, will der Krisenstab die Besuche durch eine eigene Verordnung regulieren. Es soll mit drei Besuchen pro Woche von bis zu zwei Stunden Dauer zum einen weiterhin das Bedürfnis von Bewohnern und Angehörigen nach Besuchen erfüllt werden, aber die aktuell sehr hohe Zahl der Besuche mit ihrem zwangsläufigen Infektionsrisiko soll maßvoll beschränkt werden. Wenn die Bewohner mobil sind, sollen die Besuche in den öffentlichen Bereichen der Einrichtungen stattfinden. Über Ausnahmen in Härtefällen können die Heimleitungen entscheiden. „Auch dieser Vorschlag fand nach zweistündiger intensiver Diskussion aller Maßnahmen breite Zustimmung der Politik“, heißt es.