Corona-Pandemie Impftermine: Stadt Wuppertal verschickt Infoschreiben
Wuppertal · Alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler, die Ende Januar ihr 80. Lebensjahr vollendet haben, erhalten nun ein durch die Stadt verschicktes Info-Schreiben von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Darin steht, wie sie sich ab 25. Januar zur Corona-Schutzimpfung anmelden können.
Der Starttermin der Impfungen ist unterdessen vom 1. auf den 8. Februar 2021 verschoben worden. Grund sind die Liefermengen des BioNTech-Pfizer-Impfstoffes, die kurzzeitig geringer ausfallen als geplant.
Phase 1: Die Impfungen haben am 27. Dezember 2020 mit mobilen Impfteams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Diese erste Phase wird zum Ende des Monats Januar abgeschlossen. In Wuppertal haben aktuell rund 5.850 Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigte der Einrichtungen ihre erste Impfung erhalten, die (Stand heute) 21 Tage später wiederholt werden muss, um den vollen Impfschutz zu entfalten. Rund 70 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals haben sich impfen lassen. Bis Ende Januar erhält Wuppertal nur noch die restlichen Impfdosen zum Abschluss der Impfungen in den Einrichtungen und die Impfdosen für Krankenhausbeschäftigte, die COVID-19-Patienten behandeln und versorgen, nicht, wie noch in der vergangenen Woche vom Land angekündigt, fortlaufend 1.600 Impfdosen je Woche. Grund für diesen Strategiewechsel ist, dass andere Kommunen und Kreise bei den Impfungen in den Einrichtungen noch längst nicht so weit sind wie Wuppertal. Diese haben nun zunächst Vorrang, damit die Phase 1 landesweit einheitlich abgeschlossen und die Phase 2 am 1. Februar einheitlich begonnen werden kann.
Phase 2: Die Phase 2 beginnt am 1. Februar 2021. Impfberechtigt sind nun alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Stichtag das 80. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitarbeiter der Rettungsdienste und ambulanter Pflegedienste. Geimpft wird im Impfzentrum am Freudenberg, das am 1. Februar in Betrieb geht.
In NRW sollen ab Februar 80.000 Impfdosen je Woche zur Verfügung stehen; das wären für Wuppertal 1.600 Dosen je Woche.
Die impfberechtigte Gruppe 80+ erhält in der dritten Kalenderwoche ein durch die Stadt versandtes Schreiben von NRW-Gesundheitsminister Laumann mit Informationen zur Terminvereinbarung. Termine sollen ab dem 25. Januar telefonisch oder via Online-Anmeldung vereinbart werden können. Nach der Anmeldung erhalten die Impfberechtigten ein weiteres Anschreiben mit allen notwendigen Informationen und Unterlagen zum Impftermin. Eine Impfung ohne Termin ist ausgeschlossen. Wer das Impfzentrum nicht aufsuchen kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch seinen Hausarzt zuhause geimpft. Ein dazu in der Handhabung geeigneter Impfstoff steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
In Wuppertal gehören rund 25.000 Personen zur Impfgruppe 80+. Parallel erfolgt die Impfung des Krankenhauspersonals in den Krankenhäusern sowie der Rettungsdienste und der Beschäftigten von Ambulanten Pflegediensten, ebenfalls im Impfzentrum.
Erreichbarkeit des Impfzentrums: Das Impfzentrum verfügt über zahlreiche Parkplätze und eine ÖPNV-Anbindung, die bei Bedarf kurzfristig intensiviert werden kann. Von Angeboten ehrenamtlicher oder professioneller Fahrdienste für unterstützungsbedürftige Menschen, die das Impfzentrum nicht alleine aufsuchen können, rät die Stadt aufgrund des Infektions- und Transportrisikos für diese Gruppe eher ab. Diese Personen sollen vorrangig zuhause geimpft werden, sobald ein passender Impfstoff zugelassen ist.
Definition des impfberechtigten Personenkreises: Die Definition der impfberechtigten Personen und die Reihenfolge der Impfungen ist per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verbindlich und abschließend festgelegt. Sie fußt auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI). Abweichungen von dieser gesetzlichen Vorgabe sind ausgeschlossen. Entsprechende Anfragen sind zwingend abzulehnen. Der Erlass gebietet zudem eine enge Auslegung, wer zu den definierten Personengruppen zu zählen ist, da der zur Verfügung stehende Impfstoff limitiert ist.
Phase 3 und 4: Die Phase 3 umfasst alle über 70-jährigen, Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, organtransplantierte Personen, enge Kontaktpersonen von Schwangeren und weitere Gruppen mit hohem Expositionsrisiko, Polizei und Ordnungskräfte in Einsätzen mit hohem Infektionsrisiko.
Phase 4 umfasst alle über 60-jährigen, Personen mit definierten Vorerkrankungen, weitere Beschäftigte medizinischer Einrichtungen, relevante Positionen in Verfassungsorganen und Verwaltungen, kritische Infrastruktur (Lebensmitteleinzelhandel, öffentliche Versorgung, Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz, Apotheken und Pharma-Unternehmen, öffentliche Ver- und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Menschen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen.
Weiteres Vorgehen: Bei zunehmender, aber weiterhin begrenzter Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der STIKO definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden, bis genügend Impfstoff für flächendeckende Impfungen durch die niedergelassenen Ärzte zur Verfügung steht. Die STIKO-Empfehlung setzt sich aus der allgemeinen Impfempfehlung und einer Empfehlung zur Priorisierung zusammen. Die Priorisierungsempfehlung hat nur solange Gültigkeit, bis genügend Impfstoff verfügbar ist. Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können.
Weil die weitere Entwicklung bei der Zulassung und den Produktionskapazitäten der Impfstoffe nicht abzusehen ist, können Termine noch nicht genannt werden.