Corona-Pandemie Ferien: Schülerinnen und Schüler brauchen 3G-Nachweis

Wuppertal · Nach der neuesten Fassung des Infektionsschutzgesetzes müssen Schülerinnen und Schüler in den Ferien für die Nutzung des Nahverkehrs einen 3G-Nachweis erbringen. Darauf weisen die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) hin.

Symbolbild.

Foto: Christoph Petersen

Während der Schulzeit gilt der Schülerausweis als ausreichend, weil eine regelmäßige Testung vorausgesetzt werden kann. Dies entfällt in den Ferien, darum muss der Nachweis bei Kontrollen auch von Schülerinnen und Schülern vorgezeigt werden.